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Das sind die zentralen Änderungen im neuen Bestattungsgesetz für Nordrhein-Westfalen, das nach dem heutigen Beschluss des Landtags am 1. Oktober 2014 in Kraft tritt.
Die neue Grabstein-Regelung zur Vermeidung von ausbeuterischer Kinderarbeit gilt ab 1. Mai 2015, da das Zertifizierungsverfahren erst noch etabliert werden muss.
"Mit dem Aufstellungsverbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit, der Möglichkeit von eigenen muslimischen Friedhöfen und der Durchführung von Modellvorhaben zur Verbesserung der Leichenschau schafft Nordrhein-Westfalen ein modernes Bestattungsrecht und übernimmt damit eine Vorreiterrolle in Deutschland", erklärte Ministerin Steffens heute (2.07.2014) nach dem Beschluss des Landtages.
Keine Grabsteine aus Kinderhand
Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit dürfen künftig nur mit einem Siegel von einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden.

Datum: 2014-07-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-nordrhein-westfalen-bekommt-zum-1-oktober-ein-modernes;
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