1. +++ (SEM)

Die Regeln über die strafbefreiende Selbstanzeige gelten auch nach Datenankäufen.
Auch nach vollzogenem Datenankauf können Steuerhinterzieher Straffreiheit erlangen, wenn sie sich den Finanzbehörden offenbaren.
Der Datenankauf als solcher und die öffentliche Berichterstattung über mutmaßliche Ankäufe alleine schließen eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht aus.
Steuerpflichtigen, die den Weg in die Steuerehrlichkeit suchen, stehen die Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige auch in diesen Fällen des Datenankaufs offen.
Finanzen Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2012-08-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/selbstanzeigen-weiter-moeglich-finanzminister-norbert-walter-borjans-weg-zurueck;
Themen: strafbefreiende Selbstanzeige # ?, Datenankauf # ?, Straffreiheit # ?, Steuerehrlichkeit # ?, Steuerhinterzieher # ?, Fälle des Datenankaufs # ?, mutmaßliche Ankäufe # ?, Legalität # ?, öffentliche Berichterstattung # ?, Datenankäufe # ?

2. ++ (IR)

Der Finanzminister bezifferte die aktuell geschätzten Mehreinnahmen aus dem Ankauf von Steuer-CDs und den dadurch ausgelösten Selbstanzeigen auf insgesamt 940 Millionen Euro.
"Dazu gehört auch weiterhin die sorgfältige Prüfung angebotener Steuer-CDs und der Ankauf werthaltiger Datenträger mit Angaben zu mutmaßlichen Steuerhinterziehern."

Datum: 2014-02-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-steuerbescheide-nrw-nennen-buergern-die-tatsaechliche-belastung-minister;
Themen: Bruttoeinkommen # ?, neue Steuerbescheide # ?, Fiskus # ?, Finanzamt # ?, Steuergerechtigkeit # ?, Abzüge des Bruttoeinkommens # ?, Fall von Abzügen # ?, durchschnittliche Steuerquote # ?, gefühlte Belastung # ?, tatsächliche Belastung # ?