1. +++ (SEM)
Das entsprechende Gesetz ist in Kraft getreten und gilt für das gesamte Jahr 2015.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Kind müssen keine Anträge stellen, denn bei ihnen wird der erhöhte Entlastungsbetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber über die Steuerklasse II berücksichtigt und zwar in voller Höhe mit der Dezemberabrechnung.
Die Steuerentlastung für alle weiteren zu berücksichtigenden Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, kann bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Finanzminister Norbert Walter-Borjans: "Die Entlastung für Alleinerziehende ist mehr als gerecht: Sie haben in ihrem Alltag in der Regel weit größere Belastungen zu bewältigen als zusammen lebende Elternpaare."
Soll der zusätzliche Freibetrag von 240 Euro für weitere Kinder bereits beim Lohnsteuerabzug in diesem Jahr berücksichtigt werden, dann muss das allerdings bis Ende November beim Finanzamt beantragt werden.
Datum: 2015-07-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hoehere-steuerentlastung-fuer-alleinerziehende-0;
Themen: Kind von Alleinerziehende
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2. ++ (IR)
Diese Neuerung ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung, die termingerecht ab sofort freigeschaltet wurde.
"Der Weg von der Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids ist jetzt komplett digital möglich - und somit für die Menschen einfach vom Sofa aus.
Datum: 2023-03-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/einkommensteuerbescheid-ist-jetzt-rein-digital-moeglich;
Themen: Steuerbescheid
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