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Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen schreitet weiter voran: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Ministerialblatt des Landes die Grundsätze veröffentlicht, nach denen die Krankenhäuser eine Förderung zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung beantragen können.
Die Fördergrundsätze sowie weitere wichtige Informationen wie etwa der Förderaufruf, die nötigen Antragsunterlagen und eine FAQ-Liste können auf der Internetseite des Ministeriums unter https://www.mags.nrw/foerderung-zur-umsetzung-des-krankenhausplans heruntergeladen werden.
Interessierte Krankenhäuser können ihre Anträge voraussichtlich ab Ende Januar bis zum 2. April 2024 über ein Online-Portal bei der Bezirksregierung Münster digital einreichen.
"Wir stellen den Krankenhäusern für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans und den damit zusammenhängenden Baumaßnahmen bis zum Jahr 2027 insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Datum: 2023-12-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-veroeffentlicht-foerdergrundsaetze-fuer-die-umsetzung-der;
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