1. +++ (SEM)
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, begrüßt die Einführung eines inklusiven Wahlrechts.
Dieses hat der Bundestag am vergangenen Freitag in einer namentlichen Abstimmung mit 345 Ja-Stimmen beschlossen.
Dazu erklärt die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf:
"Ich freue mich, dass der Bundestag die Wichtigkeit des inklusiven Wahlrechts erkannt hat und die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung im Europa- und im Bundeswahlgesetz nun ersatzlos gestrichen werden.
Datum: 2019-03-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/claudia-middendorf-begruesst-die-einfuehrung-eines-inklusiven-wahlrechts;
Themen: inklusives Wahlrecht
# ?, Behinderung
# ?, Einführung
# ?, Bundestag
# ?, Patientinnen
# ?, politische Mitgestaltung
# ?, uneingeschränkte Inklusion
# ?, Bundeswahlgesetz
# ?, Wahlrechtsausschlüsse
# ?, überfälliger Schritt
# ?
2. +++ (SEM)
Laumann: Jeder sollte sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen
16. Januar 2020 Organspendeausweis Foto: iStock.com / Martin-Lang
Der Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung eine Änderung des Transplantationsgesetzes und damit die Einführung von Maßnahmen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Der Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung eine Änderung des Transplantationsgesetzes und damit die Einführung von Maßnahmen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen.
Datum: 2020-01-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/laumann-jeder-sollte-sich-mit-dem-thema-organspende-auseinandersetzen;
Themen: Stärkung für Entscheidungsbereitschaft
# ?, namentliche Abstimmung
# ?, Bundestag
# ?, Transplantationsgesetz
# ?, Entscheidung
# ?, mögliche Organspender
# ?, regelmäßige Beratung
# ?, Willensbildung
# ?, deutsche Stiftung
# ?, Änderung
# ?
3. +++ (SEM)
Es sei zu befürchten, so Schneider, dass die Anhebung der Verdienstgrenze bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten genutzt wird, "um sie mehr Arbeitsstunden mit noch geringeren Stundenlöhnen arbeiten zu lassen".
Statt einer Anhebung der Verdienstgrenze wäre daher der richtige Weg gewesen, "die Begrenzung der geringfügigen Beschäftigung auf wöchentlich höchstens 12 Stunden mit dem Ziel eines Stundenlohns von ca. 8,50 Euro und eine Verbesserung der arbeitsrechtlichen Situation, wie es NRW und die anderen SPD-geführten Länder im Bundesrat gefordert hatten", so Schneider.
Der Bundestag hatte heute Vormittag die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs in namentlicher Abstimmung von Unions- und FDP-Abgeordneten beschlossen; die Opposition stimmte dagegen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.
Datum: 2012-10-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-anhebung-des-minijob-entgelts-reine-makulatur;
Themen: Anhebung
# ?, reine Makulatur
# ?, Fdpabgeordnete
# ?, Minijobentgelt
# ?, Unionsabgeordnete
# ?, Verdienstgrenze für Minijobs
# ?, Verdienstgrenzen
# ?, durchschnittliches monatliche Arbeitsentgelt
# ?, falsches Ende
# ?, maximales Arbeitsentgelt
# ?