1. +++ (SEM)
Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Mit einer EU-weiten Telekommunikationsverordnung, die am 30. April 2016 in Kraft treten wird, hat das Europäische Parlament Ende Oktober Regeln für die Netzneutralität im Internetzugang und für andere Dienste mit möglicher bezahlter Bevorzugung in Europa bestimmt.
Im Laufe des Jahres 2016 müssen nun nationale Regulierungsbehörden wie die Bundesnetzagentur Leitlinien für eine konsistente Anwendung der Verordnung veröffentlichen.
Die vom EU-Parlament verabschiedeten Regelungen zur Netzneutralität betreffen die Medien- und Meinungsvielfalt im Kern.
Sie bewegen sich in Deutschland an der Schnittstelle zwischen Bundes- und Länderkompetenzen.
Datum: 2015-11-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/medienvielfalt-im-internet-sichern-gutachten-zur-netzneutralitaet-zeigt;
Themen: Netzneutralität
# ?, Internetzugang
# ?, Medienvielfalt
# ?, EU-weite Telekommunikationsverordnung
# ?, Gutachten von Fetzer
# ?, Mindestqualitätsstandards
# ?, andere Dienste
# ?, mögliche Bevorzugung
# ?, nationale Regulierungsbehörden
# ?, Meinungsvielfalt
# ?
2. ++ (IR)
Vorgeschlagen wird auch, die Vorschriften für die einzelnen Fonds zu vereinfachen, unterstützt durch einen Dialog mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden zur Identifizierung übermäßiger Regulierungen.
Datum: 2024-10-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fit-future-plattform-der-europaeischen-kommission-nimmt-stellungnahme;
Themen: Kohäsionsfonds
# ?, konkrete Verbesserungsvorschläge
# ?, Netzwerk
# ?, europäische Regionen
# ?, europäische Kommission
# ?, Vereinfachung
# ?, Sitzung
# ?, Staatssekretär
# ?, Forderungen
# ?, EU-Förderinstrumente
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