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Insgesamt wurden rund 68.703 Menschen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 eingebürgert.
Zu den Einbürgerungsvoraussetzungen zählen in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Deutschland und eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit.
Außerdem grundsätzlich notwendig sind ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts, nachgewiesene Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher, keine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat, sowie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse in Deutschland sowie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen.

Datum: 2025-11-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neubuergerempfang-des-ministerpraesidenten-0;
Themen: positive Geschichte # ?, Neubürgerempfang # ?, feierliche Veranstaltung # ?, Bekenntnis # ?, neue Heimat # ?, Einbürgerungsvoraussetzungen # ?, Kennzeichen des Zusammenlebens # ?, geklärte Identität # ?, nationalsozialistische Unrechtsherrschaft # ?, Migration # ?