1. +++ (SEM)
"
Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests ("Lolli-Tests") an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe.
Das schulische Personal erfüllt die erweiterte Testpflicht unabhängig von der jeweiligen Schulform entweder durch die Teilnahme an wöchentlich drei Testungen mit Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige Vorlegen eines negativen Bürgertests an den Test-Tagen.
Beschäftigte, die keine Immunisierung nachweisen, müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche "3G-Regel am Arbeitsplatz").
Um einen sicheren Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zur Anwendung.
Datum: 2022-01-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/testpflicht-schulen-wird-zum-schulstart-nach-den-ferien-ausgeweitet;
Themen: Antigenselbsttests
# ?, Genesene
# ?, Geimpfte
# ?, regelmäßige Tests
# ?, negativer Bürgertest
# ?, Ferien
# ?, Testpflicht
# ?, Schülerinnen
# ?, Förderschulen
# ?, Lollitests der Schülerin
# ?
2. +++ (SEM)
Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert.
Dadurch ist zugleich gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen können.
Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.
Die Testlieferung verläuft seit dem Wochenende planmäßig.
Datum: 2021-04-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wechselunterricht-mit-klaren-testvorgaben-ab-montag;
Themen: Pressebriefing
# ?, weiterer Schulbetrieb
# ?, Regelungen
# ?, Wechselunterricht
# ?, Schulen
# ?, klare Testvorgaben
# ?, Inzidenz
# ?, Präsenzunterricht
# ?, Selbsttests
# ?, Siemenshealthcare
# ?
3. ++ (IR)
* Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
* Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet.
Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten.
Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
* Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation;
Datum: 2022-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert;
Themen: Lolli
# ?, Grundschulen
# ?, Präsenzunterricht
# ?, Labors
# ?, vulnerable Gruppen
# ?, Förderschulen
# ?, Schülerinnen
# ?, Antigenschnelltests der Schule
# ?, Bestellmanagement
# ?, Bürgertest
# ?
4. ++ (IR)
Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen.
Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden.
In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern.
Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die Schulen aus, deren Versand an die Schulen heute begonnen hat und auch für die kommenden Wochen so vorgesehen ist.
Datum: 2021-04-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche-sicherheit;
Themen: Distanzunterricht
# ?, Testpflicht
# ?, Präsenzunterricht
# ?, größtmögliche Sicherheit
# ?, Schülerinnen
# ?, Woche
# ?, Abiturprüfungsfächer
# ?, Primarstufen
# ?, Präsenzanteile
# ?, Präsenzbetrieb von Schulen
# ?
5. ++ (IR)
Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten regelmäßigen Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.
Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).
Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schülerinnen und Schüler getestet.
Daher benötigen Schülerinnen und Schüler - sofern sie nicht geimpft oder genesen sind - für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test.
Die Schülerinnen und Schüler haben aber ebenso wie das schulische Personal in dieser Zeit eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.
Zwar werden die Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Datum: 2021-10-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-weitere-schritte-hin-zu-mehr-normalitaet-den-schulen;
Themen: Schulstart
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Herbstferien in Nordrhein-Westfalen
# ?, sonstiges schulische Personal
# ?, Maskenpflicht
# ?, Rahmenbedingungen
# ?, Schülerinnen
# ?, Außenbereich
# ?, Schulbetrieb
# ?, Bildung
# ?
6. ++ (IR)
Diese Kontrolltestung kann als PCR-Testung in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen.
Über die Bürgertestung mittels Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen.
Hier besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen
* Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung.
Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.
* Gezählt wird ab Abnahme des Tests.
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Datum: 2022-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-test-und-quarantaeneverordnung-testpflicht-zur-freitestung-entfaellt;
Themen: Quarantäneverordnung
# ?, Testverordnung
# ?, medizinische Einrichtungen
# ?, Ergebnis des Kontrolltests
# ?, Kontrolltestung
# ?, Vorliegen
# ?, Bürgertestung
# ?, Isolierungsregelungen
# ?, wesentliche Regelungen
# ?, Coronainfektion
# ?
7. ++ (IR)
Die Testungen sind für die Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf kostenlos.
Eine frühzeitige und zahlreiche Teilnahme von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern an den Testungen hilft, zügig entsprechende Erkenntnisse zu sammeln.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat umgehend reagiert und für die Testungen in beiden Kreisen Testmöglichkeiten geschaffen.
Testkapazitäten sind ausreichend vorhanden.
Negative Testergebnisse werden durch das entsprechende Labor mitgeteilt, das die Tests durchgeführt hat.
Datum: 2020-06-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kostenlose-corona-tests-fuer-alle-buergerinnen-und-buerger-der-kreise-guetersloh;
Themen: Teststationen
# ?, Behandlungszentrum
# ?, Testungen
# ?, Sars-cov-2infektion
# ?, kostenlose Coronatests
# ?, Bürgerinnen
# ?, Bundeswehr
# ?, Betriebsgelände von Tönnies
# ?, Geruchsstörungen
# ?, Geschmacksstörungen
# ?
8. ++ (IR)
Gleichzeitig ermöglichen wir den Reiserückkehrern - bei einem negativen Testergebnis - eine häusliche Quarantäne erheblich zu verkürzen", sagt Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. "
Dank der guten und unkomplizierten Zusammenarbeit mit den Flughäfen in Westfalen-Lippe ist uns ein schneller Aufbau der Testzentren gelungen!
Die Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und Münster/Osnabrück werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert.
Honorarärztinnen und Honorarärzte sowie entsprechendes medizinisches Fachpersonal führen dabei die Tests durch.
Am Flughafen Köln/Bonn erfolgt die Organisation und Durchführung der Tests zunächst weiterhin durch die Johanniter Unfallhilfe.
Gesundheitsminister Laumann macht zudem nochmals deutlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Vorgaben der Coronaeinreiseverordnung einhalten: "Die Regelungen sind für alle gesetzlich verpflichtend.
Datum: 2020-07-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-richtet-corona-testzentren-nordrhein-westfaelischen-flughaefen-ein;
Themen: Testzentren
# ?, nordrhein-westfälische Flughäfen
# ?, Coronatestzentren
# ?, Reiserückkehrer
# ?, Flughafen Dortmund
# ?, Risikogebiete
# ?, Flughafen Düsseldorf
# ?, kassenärztliche Vereinigungen
# ?, negatives Testergebnis
# ?, Einreise
# ?
9. ++ (IR)
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben zudem unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.
Da das Bundesgesundheitsministerium zudem die Coronavirus-Testverordnung am 29. Juni 2022 neu gefasst hat, gelten bundesweit ab dem 30. Juni 2022 darüber hinaus neue Regelungen bei Bürgertestungen.
Dabei sind kostenlose Bürgertestungen ab dem 30. Juni 2022 auch in Nordrhein-Westfalen gemäß der Bundesregelung auf bestimmte Personenkreise beschränkt.
Datum: 2022-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen
# ?, Bundesgesundheitsministerium
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, Pflegeeinrichtungen
# ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen
# ?, bestimmte Personenkreise
# ?, Bürgertestungen
# ?, ausreichender Coronaselbsttest
# ?, letzter Drücker
# ?, positiver Coronatest
# ?
10. ++ (IR)
Zudem können die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option anordnen.
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: "Von der Möglichkeit der Notbremse mit Test-Option macht bislang die große Mehrheit der Kommunen Gebrauch.
25 von den 31 Kreisen und kreisfreien Städten, für die bislang die Notbremse angeordnet wurde, haben bereits eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Test-Option erlassen.
Ich möchte noch einmal betonen: Die Test-Option ist keine aufgeweichte Notbremse.
Datum: 2021-03-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten;
Themen: kreisfreie Städte
# ?, Coronanotbremse
# ?, Notbremse
# ?, betroffene Kommunen
# ?, Geltung
# ?, Ausnahme
# ?, Geldbuße für Einzelfall
# ?, Kundenanzahl
# ?, aktueller bestätigte Schnelltest
# ?, betreffende Angebote
# ?
11. ++ (IR)
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
Die Testregelungen für die Krankenhäuser werden mit der jetzt geänderten Fassung der Coronaschutzverordnung vereinheitlicht.
In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, kann - wie bisher - für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.
Über diese verpflichtenden Maßnahmen hinaus empfiehlt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann weiterhin das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen: "Hier kommt es auf die Eigenverantwortung aller an, die viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten vier Wochen auch unter Beweis gestellt haben."
Datum: 2022-04-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronaschutzverordnung-basismassnahmen-werden-verlaengert;
Themen: Basismaßnahmen
# ?, hohe Infektionszahlen
# ?, Personalausfälle
# ?, Gesundheitseinrichtungen
# ?, Pflegekräfte
# ?, Monate
# ?, Entziehungsanstalten
# ?, Corona
# ?, OP
# ?, einheitliche Regelungen
# ?
12. ++ (IR)
Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option.
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Datum: 2021-04-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-dienstag-fuer-die-landeshauptstadt-duesseldorf;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?, kostenlose Bürgertestungen
# ?
13. ++ (IR)
Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option.
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Datum: 2021-04-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-donnerstag-fuer-den-kreis-warendorf;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Grundlage
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?
14. ++ (IR)
Ab morgen, 10. Juni, entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden.
Denn die geforderten PCR-Tests waren für die Bürgerinnen und Bürger aufwendig und kostspielig.
Datum: 2021-06-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/niederlande-heben-pflicht-zur-vorlage-von-pcr-tests-fuer-einreisende-aus;
Themen: Einreisende
# ?, einfaches Risikogebiet
# ?, negatives Pcr-Testergebnis
# ?, niederländisches Bewertungssystem
# ?, Grenzpendler
# ?, Einreiseportal
# ?, Hochrisikogebiet
# ?, Impfnachweis
# ?, Genesenennachweis
# ?, Pflicht
# ?
15. ++ (IR)
Der Kreis kann aber noch entscheiden, dass die Nutzung dieser Angebote mit einem tagesaktuellen Negativtest zulässig bleibt (sog. Testoption).
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Datum: 2021-04-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-kommenden-dienstag-fuer-den-kreis-soest;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Grundlage
# ?, Negativtest von Angeboten
# ?, kritische Marke
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, Inzidenzwert
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?
16. ++ (IR)
In der neuen Verordnung werden die Isolierungszeiten für infizierte Personen verkürzt: War bisher die Freitestung erst am siebten Tag möglich, kann die Isolierung nun bereits durch einen frühestens am fünften Tag der Isolierung erfolgten negativen Test beendet werden.
In Nordrhein-Westfalen ist für das Freitesten aber nach wie vor ein offizieller Test (Bürgertestung oder PCR-Test) erforderlich.
Datum: 2022-05-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-test-und-quarantaeneregelungen-ab-5-mai-freitesten-bereits-nach-fuenf-tagen;
Themen: Testregelungen
# ?, Quarantäneregelungen
# ?, Freitesten
# ?, neue Corona-Test-Und-Quarantäneverordnung
# ?, vulnerable Einrichtungen
# ?, enge Kontaktpersonen
# ?, Tätigkeitsverbot
# ?, Beendigung
# ?, Wiederaufnahme
# ?, Symptome
# ?
17. ++ (IR)
Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option.
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Datum: 2021-04-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-mittwoch-fuer-die-stadt-hamm-und-den-rheinisch;
Themen: rheinischbergischer Kreis
# ?, Coronanotbremse
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?
18. ++ (IR)
Zudem besteht für die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option.
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Datum: 2021-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-montag-fuer-31-kreise-und-kreisfreie-staedte;
Themen: kreisfreie Städte
# ?, betroffene Kommunen
# ?, Ausnahme
# ?, neugeschaffene Testoption
# ?, unzulässige Dienstleistungen
# ?, Liste
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, Notbremse
# ?
19. ++ (IR)
Angesichts der angespannten Situation in den Krankenhäusern und der bevorstehenden - für viele Menschen kontaktreichen - Feiertage richtet Gesundheitsminister Laumann zudem einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens: "Jeder von uns hat es in der Hand, das Gesundheitswesen ein Stück weit zu entlasten.
Auch wenn ein Coronatest negativ ist, sollte man mit Erkältungssymptomen darauf achten, andere Menschen nicht anzustecken und die üblichen Hygieneregeln beachten.
Datum: 2022-12-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-dankt-mitarbeitenden-des-gesundheitswesens-fuer-ihren-einsatz;
Themen: Mitarbeitende des Gesundheitswesens
# ?, übliche Hygieneregeln
# ?, Erkältungssymptome
# ?, Gesundheitswesen
# ?, Hauptproblem
# ?, Rettungsdienst
# ?, Gesundheitsminister
# ?, Erkältungskrankheit
# ?, Mitarbeiter des Gesundheitswesens
# ?, großes Patientenaufkommen
# ?
20. ++ (IR)
Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich zudem nach Einreise aus den Niederlanden grundsätzlich für mindestens fünf Tage in Selbstisolation begeben und können diese erst dann durch ein negatives Testergebnis beenden.
Wer sich in einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet befindet, sollte die Abstands- und Hygieneregeln besonders sorgfältig befolgen und sich testen lassen.
" Zudem sei die Impfung weiterhin der wichtigste Eigenschutz der Bürgerinnen und Bürger, so der Minister. "
Datum: 2021-07-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesregierung-stuft-niederlande-wieder-zum-hochinzidenzgebiet-hoch-angepasste;
Themen: Hochinzidenzgebiet
# ?, Genesung
# ?, negatives Testergebnis
# ?, aktueller negative Schnelltest
# ?, Reisende
# ?, offene Grenzen
# ?, heutige Entscheidung
# ?, Grenzpendler
# ?, Bundesregierung
# ?, Erleichterungen
# ?