1. +++ (SEM)

Drinnen dürfen zehn statt wie bisher fünf junge Menschen die Angebote wahrnehmen.
Eintägige oder mehrtägige Ferienangebote in Gruppen von 20 jungen Menschen werden ebenfalls wieder möglich.
Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis eines negativen Tests, der auch als beaufsichtigter Selbsttest vorgenommen werden kann.
Ferienfahrten werden mit festen Gruppen ermöglicht.
Bei einer Teilnehmerzahl von über 50 jungen Menschen müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie das betreuende Personal in feste Gruppen von höchstens 25 Personen eingeteilt werden.

Datum: 2021-05-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/1000-ferienwochen-fuer-familien-aus-nordrhein-westfalen-familienferienstaetten;
Themen: Familienerholungswochen # ?, Inzidenz # ?, Naturfreundehaus # ?, Sonderprogramm von Familien # ?, geringfügiges Einkommen # ?, Ferienfahrten # ?, feste Gruppen # ?, Herausforderungen der Coronapandemie # ?, Ferienfreizeiten # ?, Jugendliche # ?

2. +++ (SEM)

Wichtige Änderungen gibt es auch zur Einreise aus Risikogebieten: In der Coronaeinreiseverordnung wird ab sofort dem Umstand Rechnung getragen, dass ausreichende Testkapazitäten vorhanden sind, um die prinzipiell gewünschten Testungen der Einreisenden und Rückreisenden aus den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikoländern durchzuführen.
Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht wurden dementsprechend reduziert.
Insbesondere werden Beschäftigte aus "kritischen Infrastrukturen", die nun ihren Sommerurlaub in einem Risikogebiet verbringen, nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern nur nach einem negativen Test.
Dasselbe gilt, wenn im Risikogebiet ein Verwandtenbesuch erfolgt ist.
Minister Laumann erklärt dazu: "Je mehr Freiheiten möglich sind, desto wichtiger ist es, dass wir infizierte Personen so schnell wie möglich durch Testungen erkennen und gegebenenfalls kurze Kontaktbeschränkungen aussprechen werden.

Datum: 2020-07-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-grundregeln-gegen-neue-infektionen-weiter-beachten-spielraeume;
Themen: Coronaeinreiseverordnung # ?, neue Infektionen # ?, Grundregeln # ?, Spielräume # ?, Verordnungen # ?, Sicherstellung # ?, Ausnahmen der Quarantänepflicht # ?, vorhandene Testkapazitäten # ?, wichtige Änderungen # ?, Nachverfolgbarkeit # ?

3. +++ (SEM)

Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schülerinnen und Schüler getestet.
Während der Herbstferien entfallen die regelmäßigen schulischen Testungen.
Daher benötigen Schülerinnen und Schüler - sofern sie nicht geimpft oder genesen sind - für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test.
Die Schülerinnen und Schüler haben aber ebenso wie das schulische Personal in dieser Zeit eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.
Zwar werden die Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig.

Datum: 2021-10-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-weitere-schritte-hin-zu-mehr-normalitaet-den-schulen;
Themen: Schulstart # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Herbstferien in Nordrhein-Westfalen # ?, sonstiges schulische Personal # ?, Maskenpflicht # ?, Rahmenbedingungen # ?, Schülerinnen # ?, Außenbereich # ?, Schulbetrieb # ?, Bildung # ?

4. +++ (SEM)

12. Mai 2021 PHB Virus Medizin Foto: Shutterstock / LMproduction
Am Donnerstag, 13. Mai 2021, werden neue Einreiseregelungen des Bundes in Kraft treten, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen.
Dann gilt für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber durch die Übermittlung eines negativen Tests an die zuständige Behörde aufgehoben werden kann.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Am Donnerstag, 13. Mai 2021, werden neue Einreiseregelungen des Bundes in Kraft treten, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen.

Datum: 2021-05-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-einreiseregelungen-des-bundes-ersetzen-landesregelungen;
Themen: neue Einreiseregelungen # ?, Luftweg # ?, Landesregelungen # ?, Quarantäneverordnungen # ?, Quarantänepflicht # ?, negativer Test # ?, häusliche Quarantäne # ?, Coronaeinreiseverordnung # ?, zuständige Behörde # ?, Grenzpendler # ?

5. +++ (SEM)

Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage - gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person.
Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei der Testnachweis ebenfalls für mindestens einen Monat aufbewahrt werden muss.
Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt werden.
Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.
3.

Datum: 2022-01-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen;
Themen: Quarantäneregelungen # ?, Verkürzung # ?, nötige Änderungen # ?, SARS-CoV-2 # ?, Infektionen # ?, Regelungen # ?, infizierte Personen # ?, eigener Haushalt # ?, Vorgaben # ?, Genesung # ?

6. +++ (SEM)

Auch aufgrund dieser Unklarheiten würde Nordrhein-Westfalen eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, sehr begrüßen.
Bis es eine solche bundesweite Regelung gibt, soll mit der nun erfolgten Änderung eine möglichst rechtssichere Lösung für Nordrhein-Westfalen geschaffen werden, um den dringenden Schutz vor zusätzlichen Infektionen aus anderen Ländern auch in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen.
Hierzu wurde eine rein strukturelle Änderung vorgenommen: Angeordnet wird jetzt vorrangig eine Quarantäne, die aber bereits von Beginn an durch einen negativen Test verhindert werden kann.
Hintergrund: Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen.
Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Datum: 2021-01-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-modifiziert-einreiseregelungen-einreisende-aus-risikogebieten;
Themen: Einreisende # ?, Einreiseregelungen # ?, Einreisetest # ?, zuständige Bundesministerien # ?, Landesrecht # ?, Bundesrecht # ?, Reisende # ?, Rahmen von Gerichtsverfahren # ?, Regelung für Testpflicht # ?, Verwandtenbesuche # ?

7. +++ (SEM)

Die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen sowie der Besuch von Sonnenstudios ist nun neben vollständig immunisierten Personen auch ungeimpften Personen unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises möglich (3G-Regel).
Bei der Inanspruchnahme und Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist von nicht-immunisierten Personen verpflichtend eine Maske des Standards FFP2 zu tragen.
Auch öffentliche Bibliotheken und die Bildungsangebote von Fahrschulen stehen künftig wieder nicht-immunisierten Personen mit einem negativen Test offen.
Dies gilt ebenso für die gemeinsame Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf.
Bei Kontaktsportarten im Freien gilt dies unter Einhaltung der für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen.

Datum: 2022-02-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-erster-oeffnungsschritt-zum;
Themen: Freie # ?, Immunisierungsnachweis # ?, Wegfall # ?, neue Fassung # ?, Infektionsgeschehen # ?, medizinische Maske # ?, Geimpfte # ?, Inanspruchnahme # ?, Beschlüsse # ?, Einklang # ?

8. +++ (SEM)

Dies gilt ab 25. Juni 2021 auch für Sitzplätze in Bibliotheken.
Die bestehenden Testpflichten bleiben grundsätzlich bestehen, um die Öffnungsschritte abzusichern.
Allerdings kann zusätzlich auch bei den auf Einzelpersonen begrenzten körpernahen Dienstleistungen, der Nutzung von Ausflugsschiffen etc. mit Einhaltung der Mindestabstände und Proben von Theatergruppen, Chören etc. im Freien künftig auf einen negativen Test verzichtet werden.
Eine weitere kleinere Änderung betrifft den Betrieb von Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen, bei denen auf Basis eines genehmigten Hygienekonzeptes in der Inzidenzstufe 1 künftig mehr Personen in Innenräumen (1 Person je 10 statt bisher 20 qm) zugelassen werden können.
Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind unter dem diesem Link zu finden.

Datum: 2021-06-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaschutzverordnung-bis-8-juli;
Themen: Maskenpflicht # ?, andere Reduzierungen # ?, Ausflugsschiffe # ?, Inzidenzstufe # ?, Mindestabstände # ?, Proben # ?, Bibliotheken # ?, bestehende Testpflichten # ?, bestimmte Angebote # ?, hohe Personendichte # ?

9. +++ (SEM)

Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises.
Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen.
Das entspricht ähnlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.
Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft.

Datum: 2021-04-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/testpflicht-fuer-einreisende-aus-den-niederlanden-nordrhein-westfalen-setzt;
Themen: Einreisende # ?, Testpflicht # ?, Entscheidung # ?, negativer Test # ?, aktueller Testnachweis # ?, Nachbarland # ?, notwendige Reisen # ?, Durchreisende # ?, Anmeldepflicht # ?, Risikogebiet # ?

10. +++ (SEM)

Definierte Ausnahmen sind vorgesehen.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt.
Die Quarantäne entfällt erst bei Vorliegen einer negativen Testung auf COVID-19.
* Einreisende aus Risikogebieten sind laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit verpflichtet, sich nach ihrer Rückkehr auf eine COVID-19-Infektion testen zu lassen oder ein bereits vorhandenes Testergebnis, das bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorzulegen.
Das negative Testergebnis ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung bis zu 14 Tage nach der Einreise vorzulegen.

Datum: 2020-08-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klare-regeln-fuer-den-einstieg-nach-der-sommerpause-coronaschutzverordnung-wird-bis;
Themen: Maskenpflicht # ?, öffentliche Verkehrsmittel # ?, Coronabetreuungsverordnung # ?, Verstoß # ?, zuständiges Gesundheitsamt # ?, Risikogebiete # ?, Anlage von Coronaschvo # ?, Ende der Reisesaison # ?, Frage der Solidarität # ?, Kitaregelungen # ?

11. +++ (SEM)

Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen.
Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden.

Datum: 2021-04-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche-sicherheit;
Themen: Distanzunterricht # ?, Testpflicht # ?, Präsenzunterricht # ?, größtmögliche Sicherheit # ?, Schülerinnen # ?, Woche # ?, Abiturprüfungsfächer # ?, Primarstufen # ?, Präsenzanteile # ?, Präsenzbetrieb von Schulen # ?

12. +++ (SEM)

* Es gilt zudem ein Tätigkeitsverbot.
* Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit muss der oder die Beschäftigte mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
* Dem Arbeitgeber ist der Nachweis einer negativen Testung (Coronaschnelltest, PCR-Test oder der PCR Test mit Ct-Wert über 30) vorzulegen.
* Eine Anordnung der Behörde ist weder für den Beginn noch für die Beendigung des Tätigkeitsverbots erforderlich.
Quarantäne (gilt bei Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen)

Datum: 2022-05-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-test-und-quarantaeneregelungen-ab-5-mai-freitesten-bereits-nach-fuenf-tagen;
Themen: Testregelungen # ?, Quarantäneregelungen # ?, Freitesten # ?, neue Corona-Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, vulnerable Einrichtungen # ?, enge Kontaktpersonen # ?, Tätigkeitsverbot # ?, Beendigung # ?, Wiederaufnahme # ?, Symptome # ?

13. +++ (SEM)

Der Betrieb ist auf die Abholung und Auslieferung bestellter oder abholbarer Medien sowie deren Rückgabe beschränkt.
Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig.
Zutritt nur mit negativem Schnelltest.
Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Museen, Ausstellungen, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten u.ä.

Datum: 2021-03-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen;
Themen: Notbremseregelung # ?, Teststrategie # ?, Stärkung # ?, vorherige Terminbuchung # ?, Pressebriefing # ?, negativer Schnelltest # ?, geschlossene Räume # ?, Hygienevorgaben der Verordnung # ?, Person # ?, Kundin # ?

14. +++ (SEM)

Für die Einreise aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen treten in der Nacht von Montag auf Dienstag, 27. Juli 2021, erneut erweiterte Anforderungen in Kraft.
Hintergrund ist die heutige Entscheidung der Bundesregierung, die Niederlande zu einem Hochinzidenzgebiet hoch zu stufen.
Ab 27. Juli 2021, 00.00 Uhr müssen Reisende schon bei der Einreise einen Nachweis über eine Impfung, ihre Genesung oder einen aktuellen negativen Schnelltest vorzeigen können.
Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Für die Einreise aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen treten in der Nacht von Montag auf Dienstag, 27. Juli 2021, erneut erweiterte Anforderungen in Kraft.

Datum: 2021-07-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesregierung-stuft-niederlande-wieder-zum-hochinzidenzgebiet-hoch-angepasste;
Themen: Hochinzidenzgebiet # ?, Genesung # ?, negatives Testergebnis # ?, aktueller negative Schnelltest # ?, Reisende # ?, offene Grenzen # ?, heutige Entscheidung # ?, Grenzpendler # ?, Bundesregierung # ?, Erleichterungen # ?

15. +++ (SEM)

Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress).
An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können.
Selbsttests werden nicht anerkannt.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden.

Datum: 2021-11-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-3g-regel-gilt-auch-im-nahverkehr-nordrhein-westfalens;
Themen: 3G-Regel # ?, Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen # ?, Telefone # ?, Fahrgäste # ?, Pressekontakt # ?, Bahnsteige # ?, Bußgeld # ?, Verkehrsunternehmen # ?, amtlicher negative Antigenschnelltest # ?, amtlicher negative Pcr-Test # ?

16. +++ (SEM)

Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress).
An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
Als getestet gelten Fahrgäste, die einen offiziellen Nachweis entweder über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können.
Selbsttests werden nicht anerkannt.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden.

Datum: 2021-12-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsame-aktion-im-spnv-schwerpunkttage-fuer-kontrollen-zur-3g-pflicht-nordrhein;
Themen: 3G-Regel # ?, bundesweite Einführung # ?, 3G-Pflicht # ?, Busse # ?, Kontrollen # ?, gemeinsame Aktion # ?, Haushaltsausschuss # ?, Finanzausschuss # ?, Empfangshallen # ?, Reisezentren # ?

17. +++ (SEM)

Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Datum: 2022-09-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verzichtet-vorerst-auf-schaerfere-corona-schutzmassnahmen-minister-laumann;
Themen: medizinische Maske # ?, zusätzliche Coronaschutzmaßnahmen # ?, Innenräume # ?, bestehende Möglichkeiten # ?, Landesverordnungen # ?, Personalausfälle # ?, Freitestung # ?, Ausnahme von Testpflichten # ?, Ausnahmen der Testpflicht # ?, Wesentliche # ?

18. +++ (SEM)

Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen.
Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.
3G-Nachweis Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
* Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)

Datum: 2021-08-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen-setzt-beschluesse-der-bund-laender;
Themen: Maßnahmen der Landesregierung # ?, Pressebriefing # ?, aktuelle Lage # ?, Zusammenhang # ?, Coronapandemie # ?, deutsche interdisziplinäre Vereinigung # ?, Klinikdirektor # ?, Lage der Coronaviruspandemie # ?, operative Intensivmedizin # ?, Notfallmedizin # ?

19. +++ (SEM)

Nach einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen Öffnung folgen nun weitere Rücknahmen von Schutzmaßnahmen.
Dabei fallen Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G-plus) für Kinder und Jugendliche ganz weg.
Darüber hinaus gilt: Der Besuch gastronomischer Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Übernachtungsangeboten sind nun auch nicht immunisierten Personen möglich, die einen gültigen negativen offiziellen Schnelltest vorweisen können.
Gleiches gilt für den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen sowie für die gemeinsame Sportausübung außen und innen.
Clubs und Diskotheken können unter Einhaltung der 2G-plus Regelung mit aktuellem Schnelltest wieder öffnen.

Datum: 2022-03-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-grosser-schritt-richtung;
Themen: COVID-Patientinnen # ?, Diskotheken # ?, Inzidenzzahlen # ?, Clubs # ?, Krankenhäuser # ?, Zugangsbeschränkungen # ?, Auffrischungsimpfung # ?, Großveranstaltungen # ?, Zahl # ?, Normalität # ?

20. +++ (SEM)

Die Test-und-Quarantäneverordnung konnte ebenfalls ohne Änderungen verlängert werden, da die Möglichkeit zur Freitestung nach wie vor kostenfrei bleibt.
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben zudem unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.
Da das Bundesgesundheitsministerium zudem die Coronavirus-Testverordnung am 29. Juni 2022 neu gefasst hat, gelten bundesweit ab dem 30. Juni 2022 darüber hinaus neue Regelungen bei Bürgertestungen.

Datum: 2022-06-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen # ?, Bundesgesundheitsministerium # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Pflegeeinrichtungen # ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen # ?, bestimmte Personenkreise # ?, Bürgertestungen # ?, ausreichender Coronaselbsttest # ?, letzter Drücker # ?, positiver Coronatest # ?

21. +++ (SEM)

Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Datum: 2022-07-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-0;
Themen: Coronainfektion von Patientinnen # ?, Coronaregelungen # ?, Freitestung # ?, Altersklassen # ?, Krankenhäuser # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, überregionaler Schienenverkehr # ?, Verlängerungen # ?, Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, Änderungsverordnung # ?

22. +++ (SEM)

Somit gilt weiterhin: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Datum: 2022-08-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-1;
Themen: Coronaregelungen # ?, Freitestung # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, aktuelle Sommerwelle # ?, überregionaler Schienenverkehr # ?, Kitabereich # ?, Verlängerungen # ?, Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, ÖPNV # ?, Änderungsverordnung # ?

23. +++ (SEM)

Auch künftig gilt, dass, wer positiv getestet ist, grundsätzlich zehn Tage in Isolation muss.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Datum: 2022-09-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-bis-zum-30-september-2022;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, deutliche Änderungen # ?, neue Rechtsgrundlage # ?, bisherige Landesregelungen # ?, Bundesinfektionsschutzgesetz # ?, Freitestung # ?, Testverordnung # ?, Maskenpflichten # ?, Fortbestand # ?, Bundesrecht # ?

24. +++ (SEM)

Auch die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert.
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.

Datum: 2022-06-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaregelungen-um-zunaechst-eine-woche-0;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, Testverordnung # ?, Coronaregelungen # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Bundesgesundheitsministerium für Testungen # ?, Einrichtungstestungen # ?, gesundheitliche Langzeitfolgen # ?, Unding # ?, ausreichender Coronaselbsttest # ?, positiver Coronatest # ?

25. +++ (SEM)

Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert über 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Datum: 2022-10-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaverordnungen-unveraendert;
Themen: medizinische Maske # ?, Innenräume # ?, weitergehende Schutzmaßnahmen # ?, Coronaverordnungen # ?, Freitestung # ?, Anordnung # ?, ausreichende Maske # ?, beherrschbare Infektionsgeschehen # ?, bundesweite Ffp-2-Maskenpflicht # ?, verantwortlicher Selbstschutz # ?

26. +++ (SEM)

"
Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests ("Lolli-Tests") an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe.
Das schulische Personal erfüllt die erweiterte Testpflicht unabhängig von der jeweiligen Schulform entweder durch die Teilnahme an wöchentlich drei Testungen mit Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige Vorlegen eines negativen Bürgertests an den Test-Tagen.
Beschäftigte, die keine Immunisierung nachweisen, müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche "3G-Regel am Arbeitsplatz").
Um einen sicheren Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zur Anwendung.

Datum: 2022-01-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/testpflicht-schulen-wird-zum-schulstart-nach-den-ferien-ausgeweitet;
Themen: Antigenselbsttests # ?, Genesene # ?, Geimpfte # ?, regelmäßige Tests # ?, negativer Bürgertest # ?, Ferien # ?, Testpflicht # ?, Schülerinnen # ?, Förderschulen # ?, Lollitests der Schülerin # ?

27. +++ (SEM)

Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert.
Dadurch ist zugleich gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen können.
Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.
Die Testlieferung verläuft seit dem Wochenende planmäßig.

Datum: 2021-04-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wechselunterricht-mit-klaren-testvorgaben-ab-montag;
Themen: Pressebriefing # ?, weiterer Schulbetrieb # ?, Regelungen # ?, Wechselunterricht # ?, Schulen # ?, klare Testvorgaben # ?, Inzidenz # ?, Präsenzunterricht # ?, Selbsttests # ?, Siemenshealthcare # ?

28. ++ (IR)

Diese Kontrolltestung kann als PCR-Testung in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen.
Über die Bürgertestung mittels Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen.
Hier besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen
* Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung.
Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.
* Gezählt wird ab Abnahme des Tests.
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Datum: 2022-11-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-test-und-quarantaeneverordnung-testpflicht-zur-freitestung-entfaellt;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, Testverordnung # ?, medizinische Einrichtungen # ?, Ergebnis des Kontrolltests # ?, Kontrolltestung # ?, Vorliegen # ?, Bürgertestung # ?, Isolierungsregelungen # ?, wesentliche Regelungen # ?, Coronainfektion # ?

29. ++ (IR)

Testkapazitäten sind ausreichend vorhanden.
Negative Testergebnisse werden durch das entsprechende Labor mitgeteilt, das die Tests durchgeführt hat.
Im Falle eines positiven Tests erfolgt die Mitteilung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Teststationen finden Sie in Kürze unter dem Link www.mags.nrw/coronavirus.
Liste der Teststationen:

Datum: 2020-06-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kostenlose-corona-tests-fuer-alle-buergerinnen-und-buerger-der-kreise-guetersloh;
Themen: Teststationen # ?, Behandlungszentrum # ?, Testungen # ?, Sars-cov-2infektion # ?, kostenlose Coronatests # ?, Bürgerinnen # ?, Bundeswehr # ?, Betriebsgelände von Tönnies # ?, Geruchsstörungen # ?, Geschmacksstörungen # ?

30. ++ (IR)

Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis Einzelhandel Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, geschlossen (Inzidenz über 150) bzw. nur mit click&meet plus negativem Testestergebnis und Begrenzung auf einen Kunden pro 40 qm (Inzidenz zwischen 150 und 100), Alle Geschäfte geöffnet.
Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, mit negativem Testergebnis, ohne Terminbuchung , Reduzierung Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter, Voraussetzung ist negatives Testergebnis Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich
Gastronomie Betrieb ist nicht zulässig Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig, , Abstandsregeln
Beherbergung Private Übernachtungen nur in Härtefällen zulässig Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig
Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig,Voraussetzung ist negatives Testergebnis Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels Messen/ Märkte Betrieb ist nicht zulässig Betrieb ist nicht zulässig Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Be-sucher pro 7qm der für Besucher zu-gänglichen Fläche Tagungen/ Kongresse Veranstaltung ist nicht zulässig Veranstaltung ist nicht zulässig Zulässig mit Personenbegrenzung und Test

Datum: 2021-05-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sinkende-infektionszahlen-und-steigendes-impftempo-landesregierung-reduziert;
Themen: negatives Testergebnis # ?, Inzidenzwerte # ?, freier Himmel # ?, Kundenbegrenzung # ?, belastbarer Rahmen # ?, steigendes Impftempo # ?, Konzerte # ?, Freibäder # ?, Bundesnotbremse # ?, Burgen # ?

31. ++ (IR)

Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Testnachweise für Schülerinnen und Schüler
Um an 3G-Angeboten teilnehmen zu können, benötigten Schülerinnen und Schüler während der Ferien einen negativen Testnachweis aus einer Teststelle.
Bei Angeboten unter 2G oder 2G+ können Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihres 15. Lebensjahr zwar weiterhin ohne Impfung teilnehmen, brauchen aber aufgrund des Ausfalls der Schultestungen bis zum Ferienende dann ebenfalls einen Testnachweis.
Von den Testpflichten ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.
Diese können alle Angebote (3G, 2G, 2G+) auch ohne Test nutzen.

Datum: 2021-12-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ab-heute-gelten-schaerfere-coronaschutzmassnahmen;
Themen: 3G-Angebote # ?, Ferienende # ?, Wellnessangebote # ?, aktueller negative Schnelltestnachweis # ?, private Zusammenkünfte # ?, überregionale Großveranstaltungen # ?, Omikron # ?, Innenbereich # ?, Feuerwerk # ?, Außenbereich # ?

32. ++ (IR)

* Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
* Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet.
Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten.
Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
* Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation;

Datum: 2022-01-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert;
Themen: Lolli # ?, Grundschulen # ?, Präsenzunterricht # ?, Labors # ?, vulnerable Gruppen # ?, Förderschulen # ?, Schülerinnen # ?, Antigenschnelltests der Schule # ?, Bestellmanagement # ?, Bürgertest # ?

33. ++ (IR)

Eine dieser Proben wird dann im Labor wie bisher gemeinsam mit denen der anderen Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe als sogenannter Pool-Test auf PCR-Basis überprüft.
Fällt dieser Pool-Test negativ aus, können alle Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag normal in die Schule gehen.
Die zweite Speichelprobe ("Rückstellprobe") kommt nur dann zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist.
Damit wird das Lolli-Test-Verfahren weiter optimiert und erheblich beschleunigt.
Auch hierbei gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, deren Test negativ ausfällt, dürfen am nächsten Tag wieder in die Schule.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Das Lolli-Testverfahren in Nordrhein-Westfalen ist eine Erfolgsgeschichte.

Datum: 2021-11-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-konsequentes-testen-wirkt-als-barriere-gegen-die-pandemie-und;
Themen: nächster Tag # ?, Förderschulen # ?, letzte Schulwoche # ?, sicherer Übergang # ?, Schulministerium # ?, Lollitests # ?, Grundschulen # ?, Lerngruppe # ?, Primarstufe von Schulen # ?, positives Ergebnis # ?

34. ++ (IR)

Der Betrieb letzterer ist unter dieser Voraussetzung sowie mit einem negativen Test und bei Vorliegen eines genehmigten Hygienekonzeptes ab 9. Juli möglich.
Negativtestnachweis Weil der Teststrategie gerade bei Angeboten mit vielen Teilnehmenden und einer hohen regionsübergreifenden Mobilität eine wichtige Bedeutung zukommt, sind negative Testnachweise für nicht immunisierte Personen weiterhin erforderlich beim Besuch von Kulturveranstaltungen (alternativ: Sitzordnung mit Mindestabständen oder nach Schachbrettmuster), von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen (alternativ: mit Mindestabständen oder Sitzordnung nach Schachbrettmuster mit höchstens 33 Prozent der Kapazität) und bei der Beherbergung von Gästen aus Regionen mit einer Inzidenz über 10.
Auch bei Ferienangeboten für Kinder- und Jugendliche, bei privaten Feiern ohne Mindestabstände und den erst jetzt zulässigen Angeboten wie Sportfesten, Volksfesten und in Diskotheken etc. sind Negativteste für alle nicht geimpften oder genesenen Personen erforderlich.
Private Feiern und Volksfeste Bei privaten Veranstaltungen kann auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden, wenn auch landesweit die Inzidenzstufe 0 gilt und bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sämtliche nicht immunisierten Personen über einen negativen Testnachweis verfügen.
Bei einer landesweiten Inzidenzstufe 0 sind auch Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen wieder möglich, sofern sämtliche teilnehmenden Personen über einen negativen Testnachweis verfügen.
Wenn keine Zugangskontrolle erfolgen, müssen Veranstalter verpflichtend stichprobenhafte Kontrollen durchführen und die Besucher über die Notwendigkeit des Negativtests informieren, zum Beispiel über Aushänge.

Datum: 2021-07-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10;
Themen: bestehende Regeln # ?, Gültigkeit # ?, bestehende Maßnahmen # ?, 7-Tage-Inzidenz # ?, Aufhebung # ?, Coronaviruspandemie # ?, Eindämmung # ?, Personenbegrenzung # ?, Sitzplan # ?, Kreise # ?

35. ++ (IR)

Diese kann allerdings nicht mehr durch einen negativen COVID-19-Test vor der Einreise vermieden bzw. durch einen solchen Test sofort nach Einreise beendet werden.
Mit der neuen Einreiseverordnung kann nun frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden, durch den die Quarantäne im Fall eines negativen Ergebnisses beendet ist.
Wichtig ist auch: In dieser Woche sind die nordrhein-westfälischen Testzentren an den Flughäfen ausgelaufen.
Das bedeutet: Betroffene können sich über die üblichen Wege bei niedergelassenen Ärzten oder regionalen Testzentren testen lassen.

Datum: 2020-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-einreiseverordnung-fuer-nordrhein-westfalen-tritt-am-montag-kraft;
Themen: neue Einreiseverordnung # ?, ausländische Risikogebiete # ?, Musterquarantäneverordnung # ?, digitales Meldesystem # ?, Meldeverfahren # ?, gemeinsame Regeln # ?, Reisende # ?, Reiserückkehrer # ?, negatives Ergebnis # ?, Coronaeinreiseverordnung # ?

36. ++ (IR)

* Wer sich einem PCR-Test unterzogen hat, weil er Erkältungssymptome aufweist oder mit einem Schnelltest positiv getestet worden ist, muss bis zum Vorliegen des (negativen) Ergebnisses in Quarantäne.
* Menschen mit einer nachgewiesenen Infektion (mit PCR-Test, nicht Schnelltest) müssen automatisch für zehn Tage (ab der Testung) in Quarantäne.
Die Quarantäne beginnt jetzt direkt mit Erhalt des Testergebnisses und nicht erst, wenn man einen besonderen Quarantänebescheid erhält.
* Personen, die im gleichen Haushalt leben wie infizierte Personen (mit positivem PCR-Test), müssen ebenfalls direkt und automatisch in Quarantäne.
Diese Quarantäne dauert 14 Tage, kann aber verkürzt werden, wenn nach zehn Tagen ein Schnelltest oder ein PCR-Test durchgeführt wird und das Ergebnis negativ ist.

Datum: 2020-12-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-quarantaeneverordnung-ab-1-dezember-gelten-landesweit-automatische-und;
Themen: neue Quarantäneverordnung # ?, automatische Quarantäne # ?, bestimmte Personengruppen # ?, einheitliche Quarantäneregelungen # ?, Pcr-Test # ?, Gesundheitsamt # ?, Begebenheiten # ?, besonderer Quarantänebescheid # ?, generelle Regelung # ?, individuelle Anordnung # ?

37. ++ (IR)

* Sie sind von der Coronatestpflicht ausgenommen.
* Besucherinnen und Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorliegt.
Hier gilt zudem: Über Ausnahmen für Personen, bei denen ein Coronaschnelltest aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen nicht durchgeführt werden kann, entscheidet die Einrichtungsleitung.
Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.

Datum: 2021-06-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-pandemie-freiheiten-fuer-bewohnerinnen-und-bewohner-der-stationaeren;
Themen: Besucherinnen # ?, stationäre Pflegeeinrichtungen # ?, geltende Regelungen # ?, Coronaschnelltest # ?, Aufnahme # ?, Nachweis # ?, Einrichtungen # ?, Allgemeinverfügung für Schutzmaßnahmen # ?, Coronatestpflicht # ?, Einzelzimmerquarantäne # ?

38. ++ (IR)

Die Reisenden können in der Regel innerhalb von drei Tagen online checken, wie der Test ausgefallen ist.
Gleichzeitig ermöglichen wir den Reiserückkehrern - bei einem negativen Testergebnis - eine häusliche Quarantäne erheblich zu verkürzen", sagt Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. "
Dank der guten und unkomplizierten Zusammenarbeit mit den Flughäfen in Westfalen-Lippe ist uns ein schneller Aufbau der Testzentren gelungen!
Die Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und Münster/Osnabrück werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert.

Datum: 2020-07-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-richtet-corona-testzentren-nordrhein-westfaelischen-flughaefen-ein;
Themen: Testzentren # ?, nordrhein-westfälische Flughäfen # ?, Coronatestzentren # ?, Reiserückkehrer # ?, Flughafen Dortmund # ?, Risikogebiete # ?, Flughafen Düsseldorf # ?, kassenärztliche Vereinigungen # ?, negatives Testergebnis # ?, Einreise # ?

39. ++ (IR)

Zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebs mit Präsenz in der Kindertagesbetreuung bei gleichzeitig hohem Gesundheitsschutz von Kindern, Eltern und Betreuungspersonal stellt das Land nach den Sommerferien für jedes Kind acht Tests pro Monat zur Verfügung.
Diese werden im Rhythmus von zwei Tests pro Woche an die Angebote der Kindertagesbetreuung ausgeliefert und dort den Eltern zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Kinder anlassbezogen testen können.
Tests für Kinder in der Kindertagespflege werden - wie bisher - an die Jugendämter geliefert, die diese dann eigenständig verteilen.
Diese Teststrategie gilt zunächst bis zu den Herbstferien.
In der ab dem 8. August gültigen neuen Corona-Schutzverordnung wird es daneben eine zentrale Änderung geben: Träger und Kindertagespflegepersonen können die Betreuung eines Kindes mit offenkundig typischen Symptomen einer Atemwegsinfektion von der Bestätigung eines zuhause gemachten negativen Selbsttests abhängig machen.

Datum: 2022-07-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/start-ins-neue-kita-jahr-mit-klarer-teststrategie-und-sorgfaeltiger-planung;
Themen: neues Kitajahr # ?, Kindertagesbetreuung # ?, klare Teststrategie # ?, sorgfältige Planung # ?, CO2-Melder # ?, Eltern # ?, Kindertagespflege # ?, Kitas # ?, Coronapandemie # ?, Erzieherinnen # ?

40. ++ (IR)

Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann.
Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Bis zum Beginn der Weihnachtsferien wird in den Grund- und Förderschulen pro Woche zweimal mit dem PCR-Pooltestverfahren getestet, in den weiterführenden Schulen dreimal mit Antigen-Selbsttests.

Datum: 2021-10-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere-schulen;
Themen: Unterrichtsräume # ?, Maskenpflicht # ?, Jahrgänge # ?, fester Sitzplatz # ?, Aufhebung # ?, Normalität # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Bestandteil von Schutzmaßnahmen # ?, Einzelaktivitäten # ?, Kursverband # ?

41. ++ (IR)

Das heißt: Treten bei einer Schülerin oder bei einem Schüler vor Schulbeginn Symptome auf, die typischerweise auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, so führen sie Hause einen Selbsttest durch.
Eine Testung in der Schule ist dagegen nur noch vorgesehen, wenn 1) bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht zu Hause getestet werden konnten, offenkundig typische Symptome vorliegen, wenn 2) die Symptome von Schülerinnen und Schülern, die am Morgen noch negativ getestet wurden, deutlich zunehmen oder wenn 3) Symptome erst im Verlaufe des Schultags auftreten.
In allen Fällen gilt: Ist der Test negativ, können die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen beziehungsweise ihren Schultag fortsetzen.
Die Schulen stellen deshalb künftig sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch allen an den Schulen tätigen Personen Tests zur Verfügung, mit denen sie sich bei Bedarf zu Hause testen können.
Damit zum Schulstart und in den ersten Schulwochen ausreichend Tests vorhanden sind, hat das Schulministerium eine Belieferung sämtlicher Schulen zwischen dem 01. und 08. August 2022 veranlasst.
Anschließend können die Tests von den Schulen über das bekannte Bestellportal bestellt werden.

Datum: 2022-07-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-fuer-einen-guten-start-ins-neue-schuljahr-geben-wir-unseren;
Themen: Maske # ?, Anlassbezogene Tests # ?, neues Schuljahr # ?, guter Start # ?, Empfehlung # ?, Sommerferien # ?, Klarheit # ?, Verlässlichkeit # ?, Unterrichtsbetrieb # ?, Schulstart # ?

42. ++ (IR)

Zudem können die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option anordnen.
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: "Von der Möglichkeit der Notbremse mit Test-Option macht bislang die große Mehrheit der Kommunen Gebrauch.
25 von den 31 Kreisen und kreisfreien Städten, für die bislang die Notbremse angeordnet wurde, haben bereits eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Test-Option erlassen.
Ich möchte noch einmal betonen: Die Test-Option ist keine aufgeweichte Notbremse.

Datum: 2021-03-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten;
Themen: kreisfreie Städte # ?, Coronanotbremse # ?, Notbremse # ?, betroffene Kommunen # ?, Geltung # ?, Ausnahme # ?, Geldbuße für Einzelfall # ?, Kundenanzahl # ?, aktueller bestätigte Schnelltest # ?, betreffende Angebote # ?

43. ++ (IR)

* Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten.
* Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
* Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen.
Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.

Datum: 2023-01-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaregelungen-zum-1-februar-2023-die-maskenpflicht-im-oepnv-sowie;
Themen: Coronaregelungen # ?, Maskenpflicht # ?, Isolierungspflichten # ?, Coronainfizierte # ?, ÖPNV # ?, positiver Test # ?, vulnerable Personengruppen # ?, medizinische Maske # ?, Coronavirus # ?, Bundesrecht # ?

44. ++ (IR)

* Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis.
* Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle).
Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen.

Datum: 2022-02-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung;
Themen: gesicherte Brauchtumszonen # ?, zusätzliche Schutzmaßnahmen # ?, Kontext der Bund-Länder-Abstimmung # ?, Quarantäneausnahmen # ?, Ziel der Reduzierung # ?, anstehende Karnevalstage # ?, Menschenmassen # ?, stichprobenartige Kontrollen # ?, Ladengeschäfte # ?, öffentlicher Raum # ?

45. ++ (IR)

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
Die Testregelungen für die Krankenhäuser werden mit der jetzt geänderten Fassung der Coronaschutzverordnung vereinheitlicht.
In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, kann - wie bisher - für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.

Datum: 2022-04-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronaschutzverordnung-basismassnahmen-werden-verlaengert;
Themen: Basismaßnahmen # ?, hohe Infektionszahlen # ?, Personalausfälle # ?, Gesundheitseinrichtungen # ?, Pflegekräfte # ?, Monate # ?, Entziehungsanstalten # ?, Corona # ?, OP # ?, einheitliche Regelungen # ?

46. ++ (IR)

Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten "Click and Meet" im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen.
Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen.
Ministerpräsident Armin Laschet: "Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen.

Datum: 2021-05-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gleichstellung-von-vollstaendig-geimpften-und-genesenen-mit-negativ-getesteten;
Themen: Geimpfte # ?, Genesene # ?, Besuch von Außenbereichen # ?, Erfordernis der Freitestung # ?, Fortschritt der Impfkampagne # ?, Geleit # ?, angepasste Verordnungen # ?, rechtliche Entscheidungen # ?, sogenannter Click # ?, Einreisequarantäne # ?

47. ++ (IR)

Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten.
Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Datum: 2022-01-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer;
Themen: zielgerichtete Umsetzung # ?, Lage der Coronaviruspandemie # ?, Pressebriefing # ?, kritische Infrastruktur # ?, Auffrischungsimpfung # ?, Gastronomie # ?, Testpflicht # ?, Hospitalisierungsinzidenz # ?, beaufsichtigter Selbsttest # ?, Maßnahmen # ?

48. ++ (IR)

Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe, an denen das bewährte Lolli-Test-Verfahren ab Januar 2022 noch einmal optimiert wird:
Statt nur einer geben die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab.
Die zweite sogenannte Rückstellprobe kommt zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist.
Alle Schülerinnen und Schüler, deren Test negativ ausfällt, werden darüber bis zum nächsten Morgen informiert und dürfen dann wieder in die Schule.

Datum: 2021-12-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-die-verlaessliche-versorgung-mit-tests-gibt-unseren-schulen-die;
Themen: neues Jahr # ?, nötige Sicherheit # ?, notwendiges Vergabeverfahren # ?, häusliche Isolation # ?, verlässliche Versorgung # ?, Antigenschnelltests # ?, weiterführende Schulen # ?, Weihnachtsferien # ?, Nachtestungen # ?, auskömmlicher Vorrat # ?

49. ++ (IR)

1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Niederlande heben Pflicht zur Vorlage von PCR-Tests für Einreisende aus Deutschland wieder auf
Niederlande heben Pflicht zur Vorlage von PCR-Tests für Einreisende aus Deutschland wieder auf
Ab morgen, 10. Juni, entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden.

Datum: 2021-06-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/niederlande-heben-pflicht-zur-vorlage-von-pcr-tests-fuer-einreisende-aus;
Themen: Einreisende # ?, einfaches Risikogebiet # ?, negatives Pcr-Testergebnis # ?, niederländisches Bewertungssystem # ?, Grenzpendler # ?, Einreiseportal # ?, Hochrisikogebiet # ?, Impfnachweis # ?, Genesenennachweis # ?, Pflicht # ?

50. ++ (IR)

Allerdings müssen Reisende nach wie vor grundsätzlich schon bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die Genesung von einer Erkrankung mit dem Corona-Virus oder ein negatives Testergebnis vorlegen.
Für den Grenzverkehr gibt es weitreichende Ausnahmen: Wer sich nicht länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten hat oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreist, ist von der Testpflicht befreit.

Datum: 2021-08-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesregierung-stuft-niederlande-nicht-laenger-als-hochrisikogebiet-ein;
Themen: Hochrisikogebiet # ?, offene Grenzen # ?, Bundesregierung # ?, Erleichterungen # ?, Reisende # ?, Einzelheiten der Entscheidung # ?, Bunderegierung # ?, Quarantänepflichten # ?, Coronainfizierte # ?, Grenzraum # ?

51. ++ (IR)

Vielerorts wird dann sogar ein Besuch der Innengastronomie ohne Test möglich sein.
Auch Innensport kann dann ohne vorheriges negatives Testergebnis ausgeübt werden.
Und: Kulturveranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern können wahlweise ohne Abstand oder ohne Test durchgeführt werden, Kulturveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Test und Abstand (Schachbrettmuster).

Datum: 2021-06-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/laumann-weitere-oeffnungsschritte-ab-morgen-nordrhein-westfalen;
Themen: Inzidenzstufe # ?, Landesdurchschnitt # ?, Öffnungsschritte in Nordrhein-Westfalen # ?, übernächster Tag # ?, möglicher Besuch # ?, Dreistufenmodell # ?, Innensport # ?, Kommune Doppelinzidenzstufe 1 # ?, gestrige Feststellung # ?, Kraft # ?

52. ++ (IR)

Alle anderen Personen können die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testergebnis beenden.
* Nachweispflicht: Schon bei Grenzübertritt müssen Einreisende einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung, oder ein negatives Testergebnis (Schnelltest oder PCR-Test) mitführen.

Datum: 2021-11-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/niederlande-und-belgien-als-hochrisikogebiete-eingestuft-neue-regeln-fuer-die;
Themen: Hochrisikogebiete # ?, Quarantänepflicht # ?, Anmeldepflicht # ?, Nachweispflicht # ?, Genesung # ?, negatives Testergebnis # ?, Ausnahmen einer Regel # ?, Einreiseverordnung # ?, erfolgreiche Anmeldung # ?, sogenannter Grenzverkehr # ?

53. ++ (IR)

Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz.
Kinder und Jugendliche, die sich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen noch in Quarantäne befinden, können sich ebenfalls mit einem negativen Testnachweis einer PCR-Testung nach dem fünften Tag der Quarantäne freitesten lassen.

Datum: 2021-09-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-gmk-beschluesse-zum-quarantaenemanagement-schulen-und;
Themen: Quarantänemanagement # ?, Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz # ?, Kinderbetreuung # ?, Kindertagesbetreuung # ?, Schulen # ?, Änderungsverordnungen # ?, Bildungsministerium # ?, Angebote # ?, einzelnes Kind # ?, Erlässe # ?

54. ++ (IR)

Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option.
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.

Datum: 2021-04-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-dienstag-fuer-die-landeshauptstadt-duesseldorf;
Themen: Coronanotbremse # ?, Testoption # ?, Allgemeinverfügung von Kommunen # ?, erlaubte Kontakte # ?, Friseurdienstleistungen # ?, negatives Ergebnis # ?, Personenbeförderung # ?, Hausstand # ?, Kontaktbeschränkung # ?, kostenlose Bürgertestungen # ?

55. ++ (IR)

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.

Datum: 2022-05-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-schutzverordnung-bis-23-juni-ohne-aenderungen-verlaengert;
Themen: Mundnasenschutzmaske # ?, öffentlicher Personenfernverkehr # ?, ÖPNV # ?, Bundesregelungen # ?, Abschiebungshafteinrichtungen # ?, aktueller negative Testnachweis # ?, freiheitsentziehende Unterbringungen # ?, Asylunterkünfte # ?, gemeinsame Unterbringung # ?, Flugverkehr # ?