1. +++ (SEM)
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Heute, 28. Dezember 2021, treten in Nordrhein-Westfalen die in der vergangenen Woche beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und vor allem die Ausbreitung von Omikron begrenzen sollen.
Da die regelmäßigen Schultestungen wegen der Ferien aktuell ausfallen, gelten wieder die Sonderreglungen für die Testung von nicht-immunisierten Schülerinnen und Schülern: Auch sie müssen für 2G, 2G+ und 3G-Angebote bis zum Ferienende ein negatives Testergebnis von einer Teststelle vorweisen.
Konkret gilt nun Folgendes:
Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte
Datum: 2021-12-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ab-heute-gelten-schaerfere-coronaschutzmassnahmen;
Themen: 3G-Angebote
# ?, Ferienende
# ?, Wellnessangebote
# ?, aktueller negative Schnelltestnachweis
# ?, private Zusammenkünfte
# ?, überregionale Großveranstaltungen
# ?, Omikron
# ?, Innenbereich
# ?, Feuerwerk
# ?, Außenbereich
# ?
2. +++ (SEM)
* Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten.
Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
* Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
* Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
* Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
Datum: 2023-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaregelungen-zum-1-februar-2023-die-maskenpflicht-im-oepnv-sowie;
Themen: Coronaregelungen
# ?, Maskenpflicht
# ?, Isolierungspflichten
# ?, Coronainfizierte
# ?, ÖPNV
# ?, positiver Test
# ?, vulnerable Personengruppen
# ?, medizinische Maske
# ?, Coronavirus
# ?, Bundesrecht
# ?
3. +++ (SEM)
Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen.
Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt.
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt in den entsprechenden Einrichtungen allerdings ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Die neuen Regelungen gelten ab 30. November 2022.
Minister Karl-Josef Laumann erklärt: "Nach wie vor halte ich die Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für erforderlich.
Datum: 2022-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-test-und-quarantaeneverordnung-testpflicht-zur-freitestung-entfaellt;
Themen: Quarantäneverordnung
# ?, Testverordnung
# ?, medizinische Einrichtungen
# ?, Ergebnis des Kontrolltests
# ?, Kontrolltestung
# ?, Vorliegen
# ?, Bürgertestung
# ?, Isolierungsregelungen
# ?, wesentliche Regelungen
# ?, Coronainfektion
# ?
4. +++ (SEM)
Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die Corona-Notbremse.
Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten: strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder Test-Option.
Bei der Test-Option können diese Öffnungen beibehalten werden - jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Mit der neuen Fassung der Verordnung zieht Nordrhein-Westfalen die Corona-Notbremse - und eröffnet gleichzeitig Perspektiven.
Die nordrhein-westfälische Variante hat zwei große Vorteile: Auf der einen Seite können betroffene Kreise und kreisfreie Städte die Notbremse ziehen und das öffentliche Leben wieder runterfahren.
Datum: 2021-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen;
Themen: Notbremseregelung
# ?, Teststrategie
# ?, Stärkung
# ?, vorherige Terminbuchung
# ?, Pressebriefing
# ?, negativer Schnelltest
# ?, geschlossene Räume
# ?, Hygienevorgaben der Verordnung
# ?, Person
# ?, Kundin
# ?
5. +++ (SEM)
Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.
Dienstleistungen Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig.
Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.
Musik- und Kunstschulen Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.
Die entsprechenden Verordnungen werden im Laufe des Tages auf www.land.nrw veröffentlicht.
Datum: 2021-03-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-vorsichtige;
Themen: Kundin
# ?, Beschlüsse der Beratung
# ?, Schreibwarengeschäfte
# ?, stabile 7-Tage-Inzidenz
# ?, Öffnungsschritte eines Konzepts
# ?, Blumengeschäfte
# ?, Mutationen
# ?, Kunde
# ?, Buchhandlungen
# ?, Gartenmärkte
# ?
6. +++ (SEM)
Auch müssen etwa Zimmer-/Wohn- und Teameinteilung verbindlich festgelegt werden.
Aufbauend darauf haben das Landwirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium eine Handlungshilfe zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus bei der Saisonarbeit in der Landwirtschaft erstellt.
Ergänzend zur Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses bei Einreise wird - unabhängig von der Einstufung des Einreiselandes - ein ergänzender COVID-19-Schnelltest bei Ankunft im Betrieb empfohlen, um das Infektions- und Ausbreitungsrisiko weiter zu verringern.
Zudem sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgefordert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend und in verständlicher Sprache über Vorgänge, Arbeitsabläufe und Pandemie-bedingte Änderungen zu informieren.
Datum: 2021-04-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/arbeitsschutz-und-hygienebestimmungen-fuer-saisonarbeitskraefte-konsequent;
Themen: Saisonarbeitskräfte
# ?, Hygienebestimmungen
# ?, Arbeitsschutzbestimmungen
# ?, heimisches Gemüse
# ?, landwirtschaftliche Betriebe
# ?, Gesundheitsschutz
# ?, Arbeitgeberinnen
# ?, Obst
# ?, Mitarbeiterinnen
# ?, Kontrolle
# ?
7. +++ (SEM)
Ab Sonntag gelten einige Auflagen für die Niederlande nicht mehr, die zum 27. Juli in Kraft getreten waren.
Sowohl die Anmelde- als auch die Quarantänepflichten entfallen wieder.
Allerdings müssen Reisende nach wie vor grundsätzlich schon bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die Genesung von einer Erkrankung mit dem Corona-Virus oder ein negatives Testergebnis vorlegen.
Für den Grenzverkehr gibt es weitreichende Ausnahmen: Wer sich nicht länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten hat oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreist, ist von der Testpflicht befreit.
Dies gilt auch für Grenzpendler und Grenzgänger.
Datum: 2021-08-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesregierung-stuft-niederlande-nicht-laenger-als-hochrisikogebiet-ein;
Themen: Hochrisikogebiet
# ?, offene Grenzen
# ?, Bundesregierung
# ?, Erleichterungen
# ?, Reisende
# ?, Einzelheiten der Entscheidung
# ?, Bunderegierung
# ?, Quarantänepflichten
# ?, Coronainfizierte
# ?, Grenzraum
# ?
8. +++ (SEM)
Hintergrund ist die heutige Entscheidung der Bundesregierung, die Niederlande zu einem Hochinzidenzgebiet hoch zu stufen.
Ab 27. Juli 2021, 00.00 Uhr müssen Reisende schon bei der Einreise einen Nachweis über eine Impfung, ihre Genesung oder einen aktuellen negativen Schnelltest vorzeigen können.
Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich zudem nach Einreise aus den Niederlanden grundsätzlich für mindestens fünf Tage in Selbstisolation begeben und können diese erst dann durch ein negatives Testergebnis beenden.
Erleichterungen gelten unter anderem für Grenzpendler und für Aufenthalte unter 24 Stunden.
"Die Bundesregierung reagiert mit der Hochstufung der Niederlande zum Hochinzidenzgebiet auf das exponentielle Wachstum der Infektionen in den Niederlanden während der letzten Wochen", sagt Nordrhein-Westfalens Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner.
Datum: 2021-07-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesregierung-stuft-niederlande-wieder-zum-hochinzidenzgebiet-hoch-angepasste;
Themen: Hochinzidenzgebiet
# ?, Genesung
# ?, negatives Testergebnis
# ?, aktueller negative Schnelltest
# ?, Reisende
# ?, offene Grenzen
# ?, heutige Entscheidung
# ?, Grenzpendler
# ?, Bundesregierung
# ?, Erleichterungen
# ?
9. +++ (SEM)
Bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter Begrenzung auf 1 Kundin/Kunde pro 20 Quadratmeter Für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche Begrenzung auf 1 Kundin/Kunde pro 20 Quadratmeter.
Bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter Begrenzung auf 1 Kundin/Kunde pro 40 Quadratmeter Einkaufen über den täglichen Bedarf hinaus Einkauf nach vorheriger Terminbuchung möglich, max. 1 Kundin/Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche Bei einem Inzidenzwert von 101-150:
Einkauf nach vorheriger Terminbuchung möglich, max. 1 Kundin/Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, tagesaktuelles negatives Testergebnis erforderlich.
Bei einem Inzidenzwert über 150: Geschäfte sind geschlossen.
Sport Sport ist im Freien (auch auf Außensportanlagen) bei Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erlaubt.
Datum: 2021-04-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-sofort-durch-bundesgesetz-geregelt-land-passt;
Themen: nationale Tragweite
# ?, Coronafakten
# ?, vorherige Terminbuchung
# ?, botanische Gärten
# ?, 7-Tages-Inzidenzwert
# ?, Coronaregeln in Nordrhein-Westfalen
# ?, Wettannahmestellen
# ?, Klubs
# ?, Solarien
# ?, Indoorspielplätze
# ?
10. +++ (SEM)
* Die Maskenpflicht in der Einrichtung ist für diese Bewohnerinnen und Bewohner aufgehoben.
Für Besucherinnen und Besucher gilt:
* Besucherinnen und Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorliegt.
Hier gilt zudem: Über Ausnahmen für Personen, bei denen ein Coronaschnelltest aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen nicht durchgeführt werden kann, entscheidet die Einrichtungsleitung.
Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Datum: 2021-06-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-pandemie-freiheiten-fuer-bewohnerinnen-und-bewohner-der-stationaeren;
Themen: Besucherinnen
# ?, stationäre Pflegeeinrichtungen
# ?, geltende Regelungen
# ?, Coronaschnelltest
# ?, Aufnahme
# ?, Nachweis
# ?, Einrichtungen
# ?, Allgemeinverfügung für Schutzmaßnahmen
# ?, Coronatestpflicht
# ?, Einzelzimmerquarantäne
# ?
11. +++ (SEM)
Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten "Click and Meet" im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen.
Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen.
Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai 2021.
Datum: 2021-05-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gleichstellung-von-vollstaendig-geimpften-und-genesenen-mit-negativ-getesteten;
Themen: Geimpfte
# ?, Genesene
# ?, Besuch von Außenbereichen
# ?, Erfordernis der Freitestung
# ?, Fortschritt der Impfkampagne
# ?, Geleit
# ?, angepasste Verordnungen
# ?, rechtliche Entscheidungen
# ?, sogenannter Click
# ?, Einreisequarantäne
# ?
12. +++ (SEM)
Die Quarantäne entfällt erst bei Vorliegen einer negativen Testung auf COVID-19.
* Einreisende aus Risikogebieten sind laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit verpflichtet, sich nach ihrer Rückkehr auf eine COVID-19-Infektion testen zu lassen oder ein bereits vorhandenes Testergebnis, das bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorzulegen.
Das negative Testergebnis ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung bis zu 14 Tage nach der Einreise vorzulegen.
Die entsprechenden Verordnungen werden im Laufe des Tages auf www.land.nrw veröffentlicht.
Downloads
Datum: 2020-08-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klare-regeln-fuer-den-einstieg-nach-der-sommerpause-coronaschutzverordnung-wird-bis;
Themen: Maskenpflicht
# ?, öffentliche Verkehrsmittel
# ?, Coronabetreuungsverordnung
# ?, Verstoß
# ?, zuständiges Gesundheitsamt
# ?, Risikogebiete
# ?, Anlage von Coronaschvo
# ?, Ende der Reisesaison
# ?, Frage der Solidarität
# ?, Kitaregelungen
# ?
13. +++ (SEM)
Testkapazitäten sind ausreichend vorhanden.
Getestete erhalten innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung.
Negative Testergebnisse werden durch das entsprechende Labor mitgeteilt, das die Tests durchgeführt hat.
Im Falle eines positiven Tests erfolgt die Mitteilung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Teststationen finden Sie in Kürze unter dem Link www.mags.nrw/coronavirus.
Datum: 2020-06-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kostenlose-corona-tests-fuer-alle-buergerinnen-und-buerger-der-kreise-guetersloh;
Themen: Teststationen
# ?, Behandlungszentrum
# ?, Testungen
# ?, Sars-cov-2infektion
# ?, kostenlose Coronatests
# ?, Bürgerinnen
# ?, Bundeswehr
# ?, Betriebsgelände von Tönnies
# ?, Geruchsstörungen
# ?, Geschmacksstörungen
# ?
14. +++ (SEM)
"
"Mit der unmittelbaren Corona-Testung von Reiserückkehrern aus Risikogebieten an den Flughäfen tragen wir einen entscheidenden Teil zur weiteren Eindämmung des Coronavirus in Deutschland bei.
Gleichzeitig ermöglichen wir den Reiserückkehrern - bei einem negativen Testergebnis - eine häusliche Quarantäne erheblich zu verkürzen", sagt Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. "
Dank der guten und unkomplizierten Zusammenarbeit mit den Flughäfen in Westfalen-Lippe ist uns ein schneller Aufbau der Testzentren gelungen!
"
Datum: 2020-07-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-richtet-corona-testzentren-nordrhein-westfaelischen-flughaefen-ein;
Themen: Testzentren
# ?, nordrhein-westfälische Flughäfen
# ?, Coronatestzentren
# ?, Reiserückkehrer
# ?, Flughafen Dortmund
# ?, Risikogebiete
# ?, Flughafen Düsseldorf
# ?, kassenärztliche Vereinigungen
# ?, negatives Testergebnis
# ?, Einreise
# ?
15. +++ (SEM)
Der weitere Rückgang der Infektionszahlen sowohl in den einzelnen Regionen als auch auf Landesebene insgesamt macht es möglich: Nach den Regelungen der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung und dem sogenannten Drei-Stufen-Modell kommt es ab morgen, 11. Juni 2021, in Nordrhein-Westfalen zu weiteren Öffnungsschritten.
Vielerorts wird dann sogar ein Besuch der Innengastronomie ohne Test möglich sein.
Auch Innensport kann dann ohne vorheriges negatives Testergebnis ausgeübt werden.
Und: Kulturveranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern können wahlweise ohne Abstand oder ohne Test durchgeführt werden, Kulturveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Test und Abstand (Schachbrettmuster).
Dies gilt für alle Kommunen mit der "Doppelinzidenzstufe 1".
Datum: 2021-06-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/laumann-weitere-oeffnungsschritte-ab-morgen-nordrhein-westfalen;
Themen: Inzidenzstufe
# ?, Landesdurchschnitt
# ?, Öffnungsschritte in Nordrhein-Westfalen
# ?, übernächster Tag
# ?, möglicher Besuch
# ?, Dreistufenmodell
# ?, Innensport
# ?, Kommune Doppelinzidenzstufe 1
# ?, gestrige Feststellung
# ?, Kraft
# ?
16. +++ (SEM)
Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen.
Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Datum: 2021-04-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche-sicherheit;
Themen: Distanzunterricht
# ?, Testpflicht
# ?, Präsenzunterricht
# ?, größtmögliche Sicherheit
# ?, Schülerinnen
# ?, Woche
# ?, Abiturprüfungsfächer
# ?, Primarstufen
# ?, Präsenzanteile
# ?, Präsenzbetrieb von Schulen
# ?
17. +++ (SEM)
* Die bekannten Regelungen zur sogenannten "Freitestung" von engen Kontaktpersonen gelten fort.
Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann.
Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
* Das regelmäßige Testen bleibt ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen.
Bis zum Beginn der Weihnachtsferien wird in den Grund- und Förderschulen pro Woche zweimal mit dem PCR-Pooltestverfahren getestet, in den weiterführenden Schulen dreimal mit Antigen-Selbsttests.
Datum: 2021-10-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere-schulen;
Themen: Unterrichtsräume
# ?, Maskenpflicht
# ?, Jahrgänge
# ?, fester Sitzplatz
# ?, Aufhebung
# ?, Normalität
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Bestandteil von Schutzmaßnahmen
# ?, Einzelaktivitäten
# ?, Kursverband
# ?
18. +++ (SEM)
* Die Isolierungszeit zählt ab dem Tag des ersten Auftretens der Symptome oder des Testergebnisses.
* Ab dem fünften Tag der Isolierung ist eine "Freitestung" möglich.
Voraussetzung dafür ist ein negatives Testergebnis (Coronaschnelltest einer offiziellen Teststelle, PCR-Test oder der PCR Test mit Ct Wert über 30, ein Selbsttest ist nicht ausreichend).
* Eine Anordnung der Behörde ist weder für den Beginn noch für die Beendigung der Isolierung und auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich.
* Positiv getestete Personen müssen - wie bisher - ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig über die Infektion informieren.
Datum: 2022-05-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-test-und-quarantaeneregelungen-ab-5-mai-freitesten-bereits-nach-fuenf-tagen;
Themen: Testregelungen
# ?, Quarantäneregelungen
# ?, Freitesten
# ?, neue Corona-Test-Und-Quarantäneverordnung
# ?, vulnerable Einrichtungen
# ?, enge Kontaktpersonen
# ?, Tätigkeitsverbot
# ?, Beendigung
# ?, Wiederaufnahme
# ?, Symptome
# ?
19. +++ (SEM)
Für Personen, die sich länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufhalten und dann nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren, oder für Personen, die aus den Niederlanden für mehr als 24 Stunden nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt:
* Anmeldepflicht über das Einreiseportal der Bundesregierung (einreiseanmeldung.de)
* Nachweispflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- oder Schnelltest) oder eines Impf- oder Genesenennachweises spätestens 48 Stunden nach der Einreise.
Zur Übermittlung kann das Einreiseportal genutzt werden.
* Quarantänepflicht für 10 Tage.
Datum: 2021-06-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/niederlande-heben-pflicht-zur-vorlage-von-pcr-tests-fuer-einreisende-aus;
Themen: Einreisende
# ?, einfaches Risikogebiet
# ?, negatives Pcr-Testergebnis
# ?, niederländisches Bewertungssystem
# ?, Grenzpendler
# ?, Einreiseportal
# ?, Hochrisikogebiet
# ?, Impfnachweis
# ?, Genesenennachweis
# ?, Pflicht
# ?
20. +++ (SEM)
* Quarantänepflicht: Grundsätzlich gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen.
Wer eine Impfung oder Genesung nachweist, kann die Quarantäne sofort beenden oder muss sie gar nicht erst antreten.
Alle anderen Personen können die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testergebnis beenden.
Für Kinder unter zwölf Jahre endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen.
* Nachweispflicht: Schon bei Grenzübertritt müssen Einreisende einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung, oder ein negatives Testergebnis (Schnelltest oder PCR-Test) mitführen.
Datum: 2021-11-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/niederlande-und-belgien-als-hochrisikogebiete-eingestuft-neue-regeln-fuer-die;
Themen: Hochrisikogebiete
# ?, Quarantänepflicht
# ?, Anmeldepflicht
# ?, Nachweispflicht
# ?, Genesung
# ?, negatives Testergebnis
# ?, Ausnahmen einer Regel
# ?, Einreiseverordnung
# ?, erfolgreiche Anmeldung
# ?, sogenannter Grenzverkehr
# ?
21. +++ (SEM)
Wenn die Inzidenz also am Tag des Inkrafttretens der Änderungen noch keine fünf Tage hintereinander bei höchstens 10 liegt oder wieder über diesen Wert steigt, bleibt es bei den beziehungsweise greifen automatisch (wieder) die bisherigen Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 1.
Auch regelmäßige Testungen aller noch nicht geimpften Personen spielen weiter eine wichtige Rolle, um eine vierte Welle zu verhindern.
Eine neue Regelung zum Testen gibt es angesichts der Virusvarianten gerade im Hinblick auf die nun anstehenden Reise- und Urlaubsaktivitäten: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen.
Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.
1 / 8 Nordrhein-Westfalen passt Coronaschutzverordnung an
Datum: 2021-07-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10;
Themen: bestehende Regeln
# ?, Gültigkeit
# ?, bestehende Maßnahmen
# ?, 7-Tage-Inzidenz
# ?, Aufhebung
# ?, Coronaviruspandemie
# ?, Eindämmung
# ?, Personenbegrenzung
# ?, Sitzplan
# ?, Kreise
# ?
22. +++ (SEM)
Die erste Stufe mit vorsichtigen Öffnungen gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50.
Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50.
Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können.
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
Folgende Stufen sieht die Coronaschutzverordnung künftig vor: Inzidenz >100 (Bundesnotbremse) Stufe 1 Inzidenz 100-50 Stufe 2 Inzidenz < 50 Ausgangs-beschränkungen
Datum: 2021-05-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sinkende-infektionszahlen-und-steigendes-impftempo-landesregierung-reduziert;
Themen: negatives Testergebnis
# ?, Inzidenzwerte
# ?, freier Himmel
# ?, Kundenbegrenzung
# ?, belastbarer Rahmen
# ?, steigendes Impftempo
# ?, Konzerte
# ?, Freibäder
# ?, Bundesnotbremse
# ?, Burgen
# ?
23. +++ (SEM)
Bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter Begrenzung auf 1 Kundin/Kunde pro 20 Quadratmeter Für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche Begrenzung auf 1 Kundin/Kunde pro 20 Quadratmeter.
Bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter Begrenzung auf 1 Kundin/Kunde pro 40 Quadratmeter Einkaufen über den täglichen Bedarf hinaus Einkauf nach vorheriger Terminbuchung möglich, max. 1 Kundin/Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche Bei einem Inzidenzwert von 101-150:
Einkauf nach vorheriger Terminbuchung möglich, max. 1 Kundin/Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, tagesaktuelles negatives Testergebnis erforderlich.
Bei einem Inzidenzwert über 150: Geschäfte sind geschlossen.
Sport Sport ist im Freien (auch auf Außensportanlagen) bei Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erlaubt.
Datum: 2021-04-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verschaerfte-regelungen-der-bundesweiten-corona-notbremse-fuer-weitere-kreisfreie;
Themen: vorherige Terminbuchung
# ?, botanische Gärten
# ?, Wettannahmestellen
# ?, Klubs
# ?, Solarien
# ?, Indoorspielplätze
# ?, tagesaktuelles negative Testergebnis
# ?, übernächster Tag
# ?, Prostitutionsstätten
# ?, Burgen
# ?
24. +++ (SEM)
* Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten, etc. ist wieder untersagt.
Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option.
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Datum: 2021-04-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-dienstag-fuer-die-landeshauptstadt-duesseldorf;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?, kostenlose Bürgertestungen
# ?
25. +++ (SEM)
* Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option.
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Datum: 2021-04-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-donnerstag-fuer-den-kreis-warendorf;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Grundlage
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?
26. +++ (SEM)
* Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Der Kreis kann aber noch entscheiden, dass die Nutzung dieser Angebote mit einem tagesaktuellen Negativtest zulässig bleibt (sog. Testoption).
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Datum: 2021-04-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-kommenden-dienstag-fuer-den-kreis-soest;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Grundlage
# ?, Negativtest von Angeboten
# ?, kritische Marke
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, Inzidenzwert
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?
27. +++ (SEM)
* Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option.
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Datum: 2021-04-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-mittwoch-fuer-die-stadt-hamm-und-den-rheinisch;
Themen: rheinischbergischer Kreis
# ?, Coronanotbremse
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?
28. +++ (SEM)
* 7-Tages-Inzidenz über 50: in geschlossenen Räumen bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; im Freien bis zu 500
Bei allen Veranstaltungen sind zwei erwachsene Begleitpersonen ausdrücklich zugelassen.
Es sind die bekannten Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten: das Tragen von Masken, die Einhaltung von Mindestabständen und die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses.
Veranstaltungen wie Abibälle, die von Schülerinnen und Schüler in Eigenregie organisiert werden, sind keine schulischen Veranstaltungen und fallen nicht unter die beschriebenen Regelungen, sondern liegen in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter.
Abschließend wünschte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer allen Veranstaltungen einen guten Verlauf: "Die Abschlussfeiern in den Schulen können diesem besonderen Schuljahr einen angemessenen, würdigen und hoffentlich versöhnlichen Abschluss geben."
Datum: 2021-06-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schuelerinnen-schueler-und-ihre-eltern-koennen-zeugnisuebergabe;
Themen: Zeugnisübergabe
# ?, Veranstaltungen
# ?, geschlossene Räume
# ?, erlaubte Abschlussfeiern
# ?, Abschiedsfeiern
# ?, aktuelle Regelungen
# ?, Abschlussjahrgänge
# ?, Ende eines Schuljahrs
# ?, 7-Tages-Inzidenz
# ?, Grundschülerinnen
# ?
29. ++ (IR)
* Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
* Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet.
Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten.
Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
* Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation;
Datum: 2022-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert;
Themen: Lolli
# ?, Grundschulen
# ?, Präsenzunterricht
# ?, Labors
# ?, vulnerable Gruppen
# ?, Förderschulen
# ?, Schülerinnen
# ?, Antigenschnelltests der Schule
# ?, Bestellmanagement
# ?, Bürgertest
# ?
30. ++ (IR)
* Wer sich einem PCR-Test unterzogen hat, weil er Erkältungssymptome aufweist oder mit einem Schnelltest positiv getestet worden ist, muss bis zum Vorliegen des (negativen) Ergebnisses in Quarantäne.
* Menschen mit einer nachgewiesenen Infektion (mit PCR-Test, nicht Schnelltest) müssen automatisch für zehn Tage (ab der Testung) in Quarantäne.
Die Quarantäne beginnt jetzt direkt mit Erhalt des Testergebnisses und nicht erst, wenn man einen besonderen Quarantänebescheid erhält.
* Personen, die im gleichen Haushalt leben wie infizierte Personen (mit positivem PCR-Test), müssen ebenfalls direkt und automatisch in Quarantäne.
Diese Quarantäne dauert 14 Tage, kann aber verkürzt werden, wenn nach zehn Tagen ein Schnelltest oder ein PCR-Test durchgeführt wird und das Ergebnis negativ ist.
Datum: 2020-12-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-quarantaeneverordnung-ab-1-dezember-gelten-landesweit-automatische-und;
Themen: neue Quarantäneverordnung
# ?, automatische Quarantäne
# ?, bestimmte Personengruppen
# ?, einheitliche Quarantäneregelungen
# ?, Pcr-Test
# ?, Gesundheitsamt
# ?, Begebenheiten
# ?, besonderer Quarantänebescheid
# ?, generelle Regelung
# ?, individuelle Anordnung
# ?
31. ++ (IR)
Vorgesehen ist eine getrennte Unterbringung von bereits infizierten Menschen einerseits und andererseits denjenigen, die keine Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigen, aber bei denen noch kein negatives Testergebnis vorliegt.
Datum: 2020-04-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronavirus-rechtsverordnung-regelt-neu-und-wiederaufnahme-vollstationaeren;
Themen: Rechtsverordnung
# ?, Neunahme
# ?, Wiederaufnahme
# ?, vollstationäre Pflegeeinrichtungen
# ?, Eingliederungshilfe
# ?, Einrichtungen
# ?, SARS-CoV-2
# ?, Proben
# ?, Isolationsbereiche
# ?, Kurzzeitwohneinrichtungen
# ?
32. ++ (IR)
* Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses mittels individuellem PCR-Test.
Datum: 2021-08-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-konkretisiert-vorgehen-bei-risikokontakten-innerhalb-von-schulen;
Themen: Risikokontakte
# ?, Klasse
# ?, sozialer Austausch
# ?, Präsenzunterricht
# ?, Umgang
# ?, Abstimmung
# ?, Betreuungsangebote
# ?, neue Regelungen
# ?, Gegensatz
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?
33. ++ (IR)
Alle Proben werden dann von der Schule ans Labor geschickt, wo zunächst der Pool-Test überprüft wird.
Ist dieser negativ, so wird weiter nichts veranlasst.
Weist der Pool-Test jedoch ein positives Ergebnis auf, so werden die Rückstellproben im Labor sofort individuell nachgetestet.
Bereits um 06.00 Uhr am Morgen nach der Pool-Testung liegen dann auch die Einzeltestergebnisse aller Schülerinnen und Schüler vor, deren Pool positiv getestet wurde.
Datum: 2021-11-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-konsequentes-testen-wirkt-als-barriere-gegen-die-pandemie-und;
Themen: nächster Tag
# ?, Förderschulen
# ?, letzte Schulwoche
# ?, sicherer Übergang
# ?, Schulministerium
# ?, Lollitests
# ?, Grundschulen
# ?, Lerngruppe
# ?, Primarstufe von Schulen
# ?, positives Ergebnis
# ?
34. ++ (IR)
In der heutigen Schulmail werden den Schulen in Nordrhein-Westfalen weitere klare Vorgaben übersandt, die bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen einzuhalten sind.
Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert.
Dadurch ist zugleich gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen können.
Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.
Die Testlieferung verläuft seit dem Wochenende planmäßig.
Datum: 2021-04-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wechselunterricht-mit-klaren-testvorgaben-ab-montag;
Themen: Pressebriefing
# ?, weiterer Schulbetrieb
# ?, Regelungen
# ?, Wechselunterricht
# ?, Schulen
# ?, klare Testvorgaben
# ?, Inzidenz
# ?, Präsenzunterricht
# ?, Selbsttests
# ?, Siemenshealthcare
# ?
35. ++ (IR)
Diese kann allerdings nicht mehr durch einen negativen COVID-19-Test vor der Einreise vermieden bzw. durch einen solchen Test sofort nach Einreise beendet werden.
Mit der neuen Einreiseverordnung kann nun frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden, durch den die Quarantäne im Fall eines negativen Ergebnisses beendet ist.
Wichtig ist auch: In dieser Woche sind die nordrhein-westfälischen Testzentren an den Flughäfen ausgelaufen.
Das bedeutet: Betroffene können sich über die üblichen Wege bei niedergelassenen Ärzten oder regionalen Testzentren testen lassen.
Datum: 2020-11-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-einreiseverordnung-fuer-nordrhein-westfalen-tritt-am-montag-kraft;
Themen: neue Einreiseverordnung
# ?, ausländische Risikogebiete
# ?, Musterquarantäneverordnung
# ?, digitales Meldesystem
# ?, Meldeverfahren
# ?, gemeinsame Regeln
# ?, Reisende
# ?, Reiserückkehrer
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Coronaeinreiseverordnung
# ?
36. ++ (IR)
Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist.
Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.
An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten.
Auch in den vorhandenen Testzentren, Apotheken oder bei einem Arzt ist es möglich, sich auf eigene Kosten testen zu lassen.
Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden.
In der Landesverordnung wird jetzt auf die zwischenzeitlich für diese Staaten bundesweit geltenden Testpflichten verwiesen.
Datum: 2021-01-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-modifiziert-einreiseregelungen-einreisende-aus-risikogebieten;
Themen: Einreisende
# ?, Einreiseregelungen
# ?, Einreisetest
# ?, zuständige Bundesministerien
# ?, Landesrecht
# ?, Bundesrecht
# ?, Reisende
# ?, Rahmen von Gerichtsverfahren
# ?, Regelung für Testpflicht
# ?, Verwandtenbesuche
# ?
37. ++ (IR)
Zudem können die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option anordnen.
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: "Von der Möglichkeit der Notbremse mit Test-Option macht bislang die große Mehrheit der Kommunen Gebrauch.
25 von den 31 Kreisen und kreisfreien Städten, für die bislang die Notbremse angeordnet wurde, haben bereits eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Test-Option erlassen.
Ich möchte noch einmal betonen: Die Test-Option ist keine aufgeweichte Notbremse.
Datum: 2021-03-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten;
Themen: kreisfreie Städte
# ?, Coronanotbremse
# ?, Notbremse
# ?, betroffene Kommunen
# ?, Geltung
# ?, Ausnahme
# ?, Geldbuße für Einzelfall
# ?, Kundenanzahl
# ?, aktueller bestätigte Schnelltest
# ?, betreffende Angebote
# ?
38. ++ (IR)
Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe, an denen das bewährte Lolli-Test-Verfahren ab Januar 2022 noch einmal optimiert wird:
Statt nur einer geben die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab.
Die zweite sogenannte Rückstellprobe kommt zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist.
Alle Schülerinnen und Schüler, deren Test negativ ausfällt, werden darüber bis zum nächsten Morgen informiert und dürfen dann wieder in die Schule.
Datum: 2021-12-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-die-verlaessliche-versorgung-mit-tests-gibt-unseren-schulen-die;
Themen: neues Jahr
# ?, nötige Sicherheit
# ?, notwendiges Vergabeverfahren
# ?, häusliche Isolation
# ?, verlässliche Versorgung
# ?, Antigenschnelltests
# ?, weiterführende Schulen
# ?, Weihnachtsferien
# ?, Nachtestungen
# ?, auskömmlicher Vorrat
# ?
39. ++ (IR)
Wichtig außerdem: Welchen Einfluss haben unzureichende Deutschkenntnisse auf das Verständnis der Testaufgaben?
Ministerin Feller: "Aus meiner Sicht erklären sich die Ergebnisse nicht von selbst und wir müssen der Sache auf den Grund gehen, um richtig und angemessen darauf zu reagieren."
Die Ergebnisse zeigen für ganz Deutschland einen negativen Trend.
Datum: 2025-10-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/iqb-bildungstrend-2024-nordrhein-westfalen-hat-einen-klaren-kompass-fuer-bessere;
Themen: Schulkompass
# ?, Reihe von Empfehlungen
# ?, Mathematik
# ?, Grundschulen
# ?, zahlreiche Herausforderungen
# ?, Ergebnisse
# ?, weitere Schritte
# ?, Studie
# ?, Jugendliche
# ?, Einfluss
# ?
40. ++ (IR)
Zudem besteht für die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option.
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Datum: 2021-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-montag-fuer-31-kreise-und-kreisfreie-staedte;
Themen: kreisfreie Städte
# ?, betroffene Kommunen
# ?, Ausnahme
# ?, neugeschaffene Testoption
# ?, unzulässige Dienstleistungen
# ?, Liste
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, Notbremse
# ?
41. ++ (IR)
In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.
Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.
Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz.
Datum: 2021-09-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-gmk-beschluesse-zum-quarantaenemanagement-schulen-und;
Themen: Quarantänemanagement
# ?, Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz
# ?, Kinderbetreuung
# ?, Kindertagesbetreuung
# ?, Schulen
# ?, Änderungsverordnungen
# ?, Bildungsministerium
# ?, Angebote
# ?, einzelnes Kind
# ?, Erlässe
# ?