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So nimmt sich zum Beispiel WhatsApp in seiner Grundeinstellung das Recht, Daten von Nutzern oder deren persönlichen Kontakten ungefragt an dritte Dienste weiterzugeben.
Das Verbraucherschutzministerium kritisiert darüber hinaus, dass einige Anbieter Nutzern nur dann den Zugang zu einem Dienst oder einem Produkt gewähren, wenn sie einer umfassenden Nutzung ihrer persönlichen Daten zustimmen.
Die neuen Datenschutzregeln schränken die Möglichkeiten der Anbieter zur Koppelung von Datennutzung und Produktangebot ein.
Die Verbraucherschutzministerin empfiehlt: "Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich genau überlegen, welche Daten oder persönliche Kommentare oder Fotos sie in Sozialen Netzwerken preisgeben, insbesondere aber, inwieweit sie den Anbietern erlauben, diese zu nutzen."
Voreinstellungen sollten vor der Nutzung eines Dienstes intensiv geprüft und restriktiv eingestellt werden.

Datum: 2018-06-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/besserer-schutz-der-privatsphaere-sozialen-medien;
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