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Mit der DS-GVO hat die Europäische Union die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert.
Betroffen davon ist auch jeder Verein, der personenbezogene Daten verarbeitet, wie beispielsweise Namen, Anschrift und Geburtsdaten, aber auch die Mitgliedschaft im Verein als solche oder deren Dauer sowie Platzierungen in Wettkämpfen.
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt: "Mit diesen Informationen wollen wir die Vereine dabei unterstützen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzverordnung leichter zu bewältigen."

Datum: 2018-04-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/engagementportal-nordrhein-westfalen-gibt-vereinen-tipps-zur-vorbereitung-auf-die;
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