1. +++ (SEM)
35 Prozent der Arbeitgeber sind schon dabei.
Ich empfehle jedem Arbeitgeber, der bislang noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt, die Vorteile zu nutzen und unnötige Hektik am Jahresende zu vermeiden.
" Die neuen "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStAM) bieten für alle Beteiligten Vorteile.
Für den Arbeitgeber entfällt der regelmäßige Abgleich der Daten aus der Entgeltabrechnung mit denen der alten Papier-Lohnsteuerkarte, die dem Arbeitgeber künftig elektronisch vorliegen.
Damit fällt auch das Versenden der alten Papier-Lohnsteuerkarte weg.
Datum: 2013-07-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/dreieinhalb-millionen-beschaeftigte-haben-eine-elektronische-lohnsteuerkarte;
Themen: Arbeitgeber
# ?, alte Papierlohnsteuerkarte
# ?, elektronisches Verfahren
# ?, Entgeltabrechnung
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# ?, regelmäßiger Abgleich
# ?, unnötige Hektik
# ?, Vorteile
# ?, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
# ?
2. ++ (IR)
Unter dem Namen "ELStAM" ("Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale") werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug wie etwa die Steuerklasse oder Religionszugehörigkeit zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass den Arbeitgebern der Übergang erleichtert wird, indem sie erst im Laufe des Jahres 2013 auf das neue Verfahren umstellen müssen.
Datum: 2012-11-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/arbeitnehmer-koennen-ihre-elstam-daten-ueberpruefen-das-elektronische-verfahren;
Themen: Elstam-Daten
# ?, elektronische Verfahren
# ?, Arbeitnehmer
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# ?, Steuerklasse
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# ?, Religionszugehörigkeit
# ?, bürokratischer Aufwand
# ?, neues Verfahren
# ?
3. ++ (IR)
Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.
Damit bei der ersten "elektronischen Abrechnung" nicht eventuell netto weniger auf dem Konto ist, müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden.
Unter dem Namen "ELStAM" (für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale") werden ab 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt.
Datum: 2012-09-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/jetzt-lohnsteuer-freibetraege-fuer-das-jahr-2013-beantragen-uebergangszeitraum-mit;
Themen: Lohnsteuerabzug
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# ?, Papierlohnsteuerkarte
# ?, alte Freibeträge
# ?, elektronische Abrechnung
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# ?, Finanzministerium
# ?