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Zudem bereitet die Landesregierung Modifikationen am Landesentwicklungsplan vor.
Darüber hinaus wird eine Änderung bundesrechtlicher Vorgaben notwendig sein, um die Ziele des Koalitionsvertrags umzusetzen.
Der Windenergie-Erlass ist dann an die neue Rechtlage anzupassen.
Der Erlass stärkt die Kommunen, in dem er den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise beim Landschaftsschutz deutlich mehr Spielraum als bisher gibt.
Im Hinblick auf den Abstand von 1.500 Metern zu reinen Wohngebieten wird in den Windenergieerlass ein Fallbeispiel aufgenommen, das zeigt, welche Lärmschutzanforderungen an einen Windpark durchschnittlicher Größe zu stellen sind.
Datum: 2017-09-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-pinkwart-landesregierung-aendert-den-windenergie-erlass-um-die-akzeptanz;
Themen: Windenergieerlass
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