1. +++ (SEM)

Die neuen Hilfsgelder werden ab einem Einnahmeausfall von 2.500 Euro ohne Steuern ausgezahlt und sind auf 60 Prozent des ermittelten Nettobetrags begrenzt.
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen: "Da es pandemiebedingt erforderlich war und ist, auf die Anwesenheit von Zuschauern und Fans verzichten zu müssen, entgehen vielen Vereinen in den vierten Ligen unseres Sportlandes fest eingeplante Einnahmen.
Mit dem neuen Sondertopf wollen wir gerade den Vereinen unbürokratisch zu Seite stehen, die nicht von den Hilfen des Bundes profitieren können.
" Das Unterstützungsprogramm des Bundes nimmt nur die Vereine der ersten bis dritten Ligen in den Blick.
Die entsprechenden Anträge können vom 1. bis 30. November 2020 online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Datum: 2020-10-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/15-millionen-euro-zusaetzlich-landesregierung-stellt-zur-sicherung-der;
Themen: fehlende Zuschauereinnahmen # ?, Ligen des Sportlands # ?, Ticketverkäufe # ?, Viertligisten # ?, angewiesene Mannschaften # ?, bedingte Abmeldungen # ?, jeweilige Ligazugehörigkeit # ?, leere Sportanlagen # ?, neue Hilfsgelder # ?, neuer Sondertopf # ?