1. +++ (SEM)
17. Mai 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Ein neues Projekt ist jetzt durch Kooperation des NRW-Justizministeriums mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen an den Start gegangen.
Hintergrund ist das neue Jugendarrestvollzugsgesetz, das deutliche Schwerpunkte in den Bereichen Erziehung und Förderung setzt.
In den Jugendarrestanstalten Bottrop, Düsseldorf, Lünen, Remscheid und Wetter gibt es seit einiger Zeit einen zusätzlichen Ansprechpartner: Im sogenannten Übergangsmanagement werden die jährlich rund 4500 straffällig gewordenen Jugendliche im Dauerarrest gezielt auf nötige Hilfen nach der Arrestzeit angesprochen.
In enger Abstimmung mit dem Sozialdienst und dem allgemeinen Vollzugsdienst in den Jugendarrestanstalten vermitteln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas, der Diakonie und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Jugendlichen in Einrichtungen und Hilfeorganisationen in ihrer Heimatstadt.
Datum: 2013-05-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/arrestzeit-noch-besser-nutzen-uebergangsmanager-unterstuetzen-jugendarrestanstalten;
Themen: Jugendarrestanstalten
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# ?
2. +++ (SEM)
Als Gegenprogramm stellte Justizminister Kutschaty den vom Kabinett gebilligten Entwurf des Jugendarrestvollzugsgesetzes vor.
Nordrhein-Westfalen schafft damit als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug.
Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz zielt auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen.
Sie sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben.
Der Entwurf verbessert die rechtliche Stellung der Jugendlichen, schreibt innovative Standards fest und betont die pädagogische Ausrichtung des Arrestvollzuges.
Datum: 2012-07-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-kutschaty-nicht-wegsperren-sondern-erziehen;
Themen: Warnschussarrest
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3. ++ (IR)
Mit dem am 14. Mai 2013 in Kraft getretenen Jugendarrestvollzugsgesetz schafft Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes, die sich deutlich vom reinen Sanktionscharakter abwendet.
Mit dem am 14. Mai 2013 in Kraft getretenen Jugendarrestvollzugsgesetz schafft Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes, die sich deutlich vom reinen Sanktionscharakter abwendet.
Datum: 2013-05-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-schafft-als-erstes-bundesland-gesetzliche-grundlage-fuer-den-vollzug-des;
Themen: Jugendarrest
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# ?