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Damit ist eine wirkungsvollere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen gemeint, die durch Straftaten geschädigt worden sind oder konkret gefährdet erscheinen.
Inhaltlich geht es um einen Tatausgleich für die Vergangenheit und um Opferschutz und Opferhilfe für die Zukunft.
"Erstmals ist es gelungen, beim neuen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz den Gedanken einer opferbezogenen Vollzugsgestaltung systematisch und konsequent zu erfassen", so Walter.
Aus Sicht des Vollzugsbeauftragten ist mit dem neuen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz ein bedeutender Reformschritt gelungen.
"Die verfassungsgerichtlichen Vorgaben werden durch das Gesetz ebenso umgesetzt wie ein Großteil der Leitideen der Landesregierung zur Fortentwicklung des Strafvollzugs", freut sich Michael Walter.

Datum: 2013-07-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-justizvollzugsbeauftragter-prof-michael-walter-uebergibt-taetigkeitsbericht;
Themen: Jugendvollzug # ?, Fragen der Sozialtherapie # ?, erzieherische Ausrichtung # ?, familienfreundliche Vollzugsgestaltung # ?, künftige Bauplanung # ?, neues Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz # ?, umfassender Tätigkeitsbericht # ?, Vollzug in Nordrhein-Westfalen # ?, Gefangene # ?, Fortentwicklung # ?