1. +++ (SEM)

Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet. o Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten. o Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig.
Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung. o Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt. o Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Zudem können die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option anordnen.
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.

Datum: 2021-03-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten;
Themen: kreisfreie Städte # ?, Coronanotbremse # ?, Notbremse # ?, betroffene Kommunen # ?, Geltung # ?, Ausnahme # ?, Geldbuße für Einzelfall # ?, Kundenanzahl # ?, aktueller bestätigte Schnelltest # ?, betreffende Angebote # ?

2. +++ (SEM)

* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
* Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Zudem besteht für die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option.
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.

Datum: 2021-03-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-montag-fuer-31-kreise-und-kreisfreie-staedte;
Themen: kreisfreie Städte # ?, betroffene Kommunen # ?, Ausnahme # ?, neugeschaffene Testoption # ?, unzulässige Dienstleistungen # ?, Liste # ?, Allgemeinverfügung von Kommunen # ?, erlaubte Kontakte # ?, Friseurdienstleistungen # ?, Notbremse # ?