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Härtefallhilfe für Heizöl, Pellets und Flüssiggas für kleine und mittlere Unternehmen gestartet
Ministerin Neubaur: Schnelle Hilfe auch für Unternehmen mit Kostensteigerungen für nicht-leitungsgebundene Energieträger
24. Mai 2023 Mona Neubaur Foto: Land NRW / Ralph Sondermann
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm "Härtefallhilfe KMU Energie" beantragen.
Datum: 2023-05-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/haertefallhilfe-fuer-heizoel-pellets-und-fluessiggas-fuer-kleine-und-mittlere;
Themen: Heizöl
# ?, Flüssiggas
# ?, nichtleitungsgebundene Energieträger
# ?, Programmerweiterung
# ?, Zuschuss
# ?, Holzbriketts
# ?, Scheitholz
# ?, Koks
# ?, kleine Unternehmen
# ?, Holzhackschnitzel
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2. +++ (SEM)
In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen.
In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist.
Die Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass das Programm auch Betrieben zugutekommt, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen.
Diese Hilfen werden in Stufe drei näher ausgestaltet.
Eine Antragstellung wird in den Stufen zwei und drei zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.
Datum: 2023-03-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/haertefallhilfe-zur-unterstuetzung-kleiner-und-mittlerer-unternehmen-startet-am-21;
Themen: kleine Unternehmen
# ?, hohe Energiepreissteigerungen
# ?, Soloselbstständige
# ?, KMUs
# ?, Unterstützung
# ?, landwirtschaftliche Betriebe
# ?, Betriebsaufgaben
# ?, Wärmepreisbremse
# ?, notwendige Angaben
# ?, Antragsportal der Härtefallhilfe
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3. +++ (SEM)
Für unser Bundesland stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.
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Ab sofort können selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen.
Unter nicht leitungsgebundenen Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden.
Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen.
Datum: 2023-05-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-haertefallhilfen-fuer-oel-pellets-und-fluessiggas;
Themen: Flüssiggas
# ?, Feuerstätte
# ?, Pellets
# ?, Öl
# ?, Antragstellende
# ?, Antragsstrecke
# ?, Bundeshärtefallhilfen
# ?, Erstattungssumme
# ?, Immobilieneigentümerinnen
# ?, maximale Förderung
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