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Ministerin Steffens: Sprachtest für ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen bundesweit auf gleich hohem Niveau sein - Land überträgt Durchführung auf Ärztekammern
6. Januar 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Die Landesregierung hat die Zuständigkeit für die Durchführung von Sprachtests für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Nordrhein-Westfalen in ihrem erlernten Beruf arbeiten wollen, auf die nordrhein-westfälischen Ärzte- und Zahnärztekammern übertragen.
Sie sind nach dem Heilberufsgesetz originär für die Fort- und Weiterbildung der Ärzteschaft zuständig.
Die Kammern wurden angewiesen, nicht nur das Hörverstehen und die Sprachfertigkeit, sondern auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit zu überprüfen.

Datum: 2014-01-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-sprachtest-fuer-auslaendische-aerztinnen-und-aerzte-muessen;
Themen: ausländische Ärztinnen # ?, Zahnärztekammern # ?, Gesundheitsbescheinigungen # ?, Heilberufsgesetz # ?, Sprachfertigkeit # ?, Zuständigkeit für Durchführung # ?, mündliche Prüfung # ?, nordrhein-westfälische Ärzteärztekammern # ?, schriftliche Ausdrucksfähigkeit # ?, Arztbriefe # ?