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Arbeit, Gesundheit und Soziales
Zur Verbesserung der Versorgung mit Strom in Notsituationen stellt die Landesregierung den voll- und teilstationären Einrichtungen der Pflege und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (zum Beispiel bestimmten Wohneinrichtungen für behinderte Menschen) 39,495 Millionen Euro zur Verfügung.
Zu den geförderten Maßnahmen zählen die Anschaffung von Geräten zur Aufrechterhaltung eines Notbetriebes für mindestens 72 Stunden bei Ausfall der Stromversorgung sowie die notwendigen Ein- und Umbaumaßnahmen.
"Das vergangene Jahr hat uns gezeigt, dass wir unsere Infrastruktur besser auf Krisen vorbereiten müssen, damit wir als Gesellschaft noch resilienter werden.
Viele Einrichtungen der Pflege haben sich bereits auf den Weg gemacht und sorgen vor, um für einen längeren Stromausfall gewappnet zu sein.

Datum: 2023-03-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-foerdert-verbesserung-der-notstromversorgung-pflegeheimen;
Themen: pauschale Förderung # ?, Notsituationen # ?, Eingliederungshilfe # ?, Pflegeheime # ?, Landschaftsverbände # ?, Sondervermögen des Lands # ?, Versorgungsvertrag # ?, notwendige Einmaßnahmen # ?, pauschale Projektförderung # ?, Verbesserung # ?