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Landesgesetzliche Grundlage geschaffen - Innenminister Jäger: Abschiebungshaft kann stets nur ultima ratio sein
30. April 2015 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Mit dem jetzt vom Landtag verabschiedeten Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW ist die notwendige landesgesetzliche Grundlage für den Vollzug des Abschiebungsgewahrsams in Nordrhein-Westfalen geschaffen worden.
Inneres
Mit dem jetzt vom Landtag verabschiedeten Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW ist die notwendige landesgesetzliche Grundlage für den Vollzug des Abschiebungsgewahrsams in Nordrhein-Westfalen geschaffen worden.

Datum: 2015-04-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vollzug-von-abschiebungshaft-erfolgt-kuenftig-wieder-nrw;
Themen: Vollzug # ?, Abschiebungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen # ?, notwendige landesgesetzliche Grundlage # ?, Abschiebehaftvollzugsverordnung # ?, Arbeitsverpflichtung # ?, Beschwerderecht # ?, Einzelunterbringung # ?, Organisationen der Flüchtlingshilfe # ?, befristete Übergangsregelung # ?, durchgehender Standard # ?