1. +++ (SEM)

* Sofern der Auflösungsbeschluss einer Kommune noch nicht von der Bezirksregierung genehmigt wurde, ist es ausreichend, wenn der Schulträger den Antrag zurückzieht.
* Ist ein Auflösungsbeschluss bereits von der Bezirksregierung genehmigt, kann er nicht durch einen einfachen Ratsbeschluss wieder rückgängig gemacht werden.
Die Entscheidung zur Weiterführung bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht.
* In den Fällen, in denen der Auflösungsbeschluss vor Ort noch nicht umgesetzt ist, also noch Kinder in die Eingangsklasse aufgenommen werden, ist eine einfache Genehmigung des Aufhebungsbeschlusses durch die Bezirksregierung ausreichend.
* In den Fällen, in denen der Auflösungsbeschluss vor Ort schon umgesetzt wird, also keine Kinder mehr aufgenommen werden, muss die Kommune einen neuen Errichtungsbeschluss fassen und auch eine vereinfachte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung durchführen, bevor die obere Schulaufsicht ihre Genehmigung erteilt.

Datum: 2017-07-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-landesregierung-schafft-ministerin-gebauer-landesregierung;
Themen: Auflösungsbeschluss # ?, Mindestgrößenverordnung # ?, Schulentwicklungsplanung # ?, Auflösungsbeschlüsse # ?, Beratungspraxis # ?, Rückabwicklung # ?, breites Förderschulangebot # ?, obere Schulaufsicht # ?, Verwaltungspraxis # ?, Bezirksregierungen # ?

2. +++ (SEM)

Damit erhalten diese Schülergruppen die Möglichkeit, ihre Schullaufbahn am Gymnasium fortzusetzen.
Eine Liste aller achtzig landesweit ausgewählten Bündelungsgymnasien ist im Bildungsportal hier abrufbar.
Bei den hier ausgewiesenen Bündelungsgymnasien handelt es sich um Schulen, die von den für die Schulentwicklungsplanung zuständigen öffentlichen Schulträgern mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht benannt wurden.
Je nach Entwicklung der tatsächlichen Schülerzahlen kann das Angebot vor Ort angepasst werden.
Des Weiteren wird ermöglicht, dass private Ersatzschulträger das Angebot des öffentlichen Bereichs durch zusätzliche Jahrgangsstufen in deren Gymnasien ergänzen können.

Datum: 2022-02-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-geben-den-gymnasien-und-damit-auch-den-anderen;
Themen: gymnasiale Oberstufe # ?, Bündelungsgymnasium # ?, weiterführende Schulformen # ?, individuelle Bildungswege # ?, reibungslose Umsetzung # ?, weitere Vorkehrungen # ?, Rückkehr von G9 # ?, Abitur # ?, Schülerinnen # ?, kreisfreie Städte # ?

3. +++ (SEM)

Das LZG.
NRW und BuG verbindet dabei das gemeinsame Ziel, praxisnahe und partizipative Ansätze zur Gesundheitsbildung zu entwickeln und diese allen Schulen zur Verfügung zu stellen.
Bei der Fachtagung in Bochum diskutierten die beteiligten Lehrkräfte und Schulleitungen der BuG-Schulen, Vertretungen der oberen und unteren Schulaufsicht sowie Schulärztinnen und Schulärzte mit den Vertreterinnen und Vertretern des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Krankenkassen und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes auf Augenhöhe.
Rund 90 Akteure präsentierten praxisnahe Projekte und gelungene Vernetzungen von Schulen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern - etwa, wie der Umgang mit Heterogenität im Rahmen einer systematisch gesundheitsförderlich angelegten Schulentwicklung umgesetzt werden kann.
Siebzehn "Themeninseln" luden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu ein, sich aktiv einzubringen und mitzudiskutieren.

Datum: 2015-03-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-und-staatssekretaerin-hoffmann-badache-gesundheitsfoerderung;
Themen: Landesprogramm # ?, Nordwest # ?, Gesundheitsministerium # ?, Unfallkasse # ?, Gesundheitsförderung # ?, Landeszentrum # ?, Auftaktveranstaltung der Kooperation # ?, Bug des Programms # ?, Bugschulen # ?, Gesundheitsbildung # ?

4. +++ (SEM)

Grundschulen müssen zukünftig eine Mindestgröße von 92 Schülerinnen und Schülern haben.
Grundschulen, die darunter fallen, können nur als Teilstandort bis zu einer Mindestgröße von 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden.
In Ausnahmefällen können mit Genehmigung der oberen Schulaufsicht auch Teilstandorte mit weniger als 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden.
Die einzige Grundschule in einer Gemeinde genießt besonderen Schutz.
Für sie gilt eine Mindestzahl von 46 Schülerinnen und Schülern als Voraussetzung für die Fortführung.

Datum: 2012-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-wir-machen-unsere-grundschullandschaft-nachhaltig-zukunftsfest;
Themen: Grundschulen # ?, Eingangsklassen # ?, kommunale Klassenrichtzahl # ?, obere Schulaufsicht # ?, Bündnis # ?, Grüne # ?, Ausnahmen einer Regelung # ?, Fundament der Schullaufbahn # ?, einheitliche Organisation # ?, maximale Zahl # ?

5. +++ (SEM)

Zur Vorbereitung des Erlasses wurden Gespräche mit den Fachdezernenten der Bezirksregierungen und den Kommunalen Spitzenverbänden geführt.
Mit den Hauptpersonalräten ist aufgrund des Inhalts kein formales Verfahren notwendig; diese wurden aber im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit über die Inhalte des Erlasses informiert.
Unmittelbar nach Veröffentlichung des Erlasses hat es am 5. Juli 2016 eine Veranstaltung gegeben für die Leitungen der Kommunalen Integrationszentren, die Beigeordneten als KI-Träger, die Obere und Untere Schulaufsicht aus den Bezirksregierungen, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die beteiligten Ministerien.
Im Herbst finden in allen Bezirksregierungen Verwaltungsgespräche statt.
Es ist eine FAQ-Liste in Vorbereitung.

Datum: 2016-07-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulministerium-die-neuen-erlasse-bringen-klarheit-und-praezisieren-die;
Themen: Neufassung # ?, Organisationsformen # ?, Ziffer # ?, Erlass # ?, Integrationserlass # ?, Verwaltungsgespräche # ?, bisherige Fassung # ?, grundsätzliche Form # ?, Regelklassen # ?, zugewanderte Schülerinnen # ?

6. +++ (SEM)

Die Schulen wurden ausgewählt, am landesweiten Projekt "Künstliche Intelligenz im Mathematik- und Deutschunterricht (KIMADU)" teilzunehmen.
Die ausgewählten Schulen verteilen sich auf die fünf Regierungsbezirke, wobei alle Schulformen mit Sekundarstufe I vertreten sind: Neun Gymnasien (davon eines im Verbund mit einer Realschule), sieben Gesamtschulen, drei Sekundarschulen, drei Realschulen, zwei Hauptschulen (davon eine im Verbund mit drei weiteren Hauptschulen) sowie ein Weiterbildungskolleg sind nun offiziell KI-Pilotschulen.
Ausgewählt wurden die Schulen von der oberen Schulaufsicht und dem Projektteam der Universität Siegen auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen und der darin vorgestellten schuleigenen Konzepte rund um die Themen Digitalisierung und KI.
Schulministerin Dorothee Feller: "Die 25 Schulen gehören nun zu den Pionieren, die KI im Unterricht unter wissenschaftlicher Begleitung einsetzen.
Auch Schulen, die nicht für das Projekt ausgewählt wurden, werden von den Erkenntnissen profitieren und können sich an Beispielen aus der Unterrichtspraxis der Pilotschulen orientieren.

Datum: 2025-01-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-unser-ki-pilotprojekt-steht-den-startloechern;
Themen: Deutschunterricht # ?, Mathematikunterricht # ?, Realschule # ?, Universität Siegen # ?, Models # ?, städtisches Gymnasium # ?, wissenschaftliche Begleitung # ?, Fritzbauergesamtschule # ?, Hauptschulprojekt # ?, KI-Pilotschulen # ?

7. ++ (IR)

Einrichtungen, die von der oberen Schulaufsicht genehmigte Kurse zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I durchführen, können diese ab sofort bei der für sie zuständigen Bezirksregierung beantragen.

Datum: 2021-07-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erwachsenenbildung-react-eu-mittel-fuer-die-digitale-ausstattung-von-kursen-zum;
Themen: digitale Ausstattung # ?, Abschlusskurse # ?, Kurse # ?, nachträglicher Erwerb # ?, andere Trägerschaft # ?, Erwachsenenbildung # ?, digitale Kompetenzen # ?, Inbetriebnahme # ?, Volkshochschulen # ?, Anschaffung # ?