1. +++ (SEM)
Die einzige Grundschule einer Gemeinde kann eigenständig mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden.
Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt werden.
In Ausnahmefällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde auch kleinere Teilstandorte zulassen.
Über eine kommunale Klassenrichtzahl wird zukünftig festgelegt, wie viele Eingangsklassen an Grundschulen in einer Gemeinde gebildet werden können.
Über die Verteilung auf die einzelnen Schulen und Standorte entscheidet der Schulträger.
Datum: 2012-09-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-das-prinzip-kurze-beine-kurze-wege-gilt-auch-zukunft;
Themen: kurze Beine
# ?, Gesetzentwurf
# ?, kurze Wege
# ?, Prinzip
# ?, Teilstandorte
# ?, Gesamtschulen
# ?, hohes Niveau
# ?, Grundschule einer Gemeinde
# ?, Grundschulverbund
# ?, Herausforderungen einer Legislaturperiode
# ?
2. +++ (SEM)
Die neue Verordnung erweitert die bisherigen Anwendungsfälle - epidemisches Infektionsgeschehen und Extremwetterlagen - um zwei weitere Situationen: Zum einen kann Distanzunterricht künftig stattfinden, wenn das Schulgebäude aufgrund einer religiösen, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltung von landes- oder bundesweiter Bedeutung vorübergehend nicht zur Verfügung steht.
Zum anderen ist Distanzunterricht möglich, wenn ein unvorhersehbares Ereignis wie ein Großbrand, Hochwasser, eine akute Bedrohungslage oder ein anderer Katastrophenfall eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt und keine kurzfristige Ausweichmöglichkeit besteht.
In solchen Fällen ist der Distanzunterricht in der Regel auf fünf Tage begrenzt; eine Verlängerung kann durch die obere Schulaufsichtsbehörde gewährt werden.
In beiden neu geregelten Fällen ist die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten.
Schulministerin Feller abschließend: "Die Änderungen wahren somit den Vorrang des Präsenzunterrichts und schaffen zugleich mehr Handlungssicherheit, damit die schulische Bildung auch in Ausnahmesituationen zuverlässig fortgeführt werden kann."
Datum: 2025-10-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulausschuss-beschliesst-aktualisierte-distanzunterrichtsverordnung;
Themen: schulische Bildung
# ?, Änderungsverordnung
# ?, obere Schulaufsichtsbehörde
# ?, besondere Ausnahmesituationen
# ?, Präsenzunterricht
# ?, Vorrang
# ?, Erziehung
# ?, akute Bedrohungslage
# ?, anderer Katastrophenfall
# ?, einheitliche Anwendung
# ?