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Mit dem Urteil hatte das Verwaltungsgericht die Bezirksregierung Köln aufgefordert, bis zum 1. Januar 2019 einen Luftreinhalteplan vorzulegen, der sicherstellt, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte im Stadtgebiet schnellstmöglich eingehalten werden.
Allerdings hatte das Verwaltungsgericht Aachen wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 2018 umzusetzen ist, die Berufung gegen sein Urteil ausdrücklich zugelassen.
Auch aus Sicht des Verwaltungsgerichts Aachen kann durch eine obergerichtliche Klärung eine einheitliche Rechtsanwendung in Nordrhein-Westfalen sichergestellt werden.
Über die Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Dazu arbeiten die Bezirksregierungen derzeit intensiv an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne.
Datum: 2018-07-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/luftreinhaltung-das-land-nordrhein-westfalen-legt-berufung-gegen-das-urteil-des;
Themen: Verwaltungsgericht Aachen
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