1. +++ (SEM)

Darüber hinaus werden auf der Grundlage der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO), einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungen für Leistungen in der Jugendhilfe, bezogen auf die in den §§ 10 bis 14 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes genannten Förderbereiche, gewährt.
Das Förderverfahren richtet sich nach den jeweils geltenden Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan.
Bewilligungsbehörden sind i.d.R. die Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe für die Träger, die ihren Sitz in deren jeweiligem Zuständigkeitsbereich haben, soweit im Einzelfall keine abweichende Regelung durch die Oberste Landesjugendbehörde getroffen wurde.
Für die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Bewilligungsbehörden.
Die Förderung von landesweiten oder regionalen Einrichtungen / Angeboten erfolgt unter der Prämisse der Bereitschaft der Träger, den Wirksamkeitsdialog zu führen und Zielvereinbarungen zu schließen.

Datum: 2013-07-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundsatze-der-forderung;
Themen: Jugendförderplan # ?, Kinderförderplan # ?, Wirksamkeitsdialog # ?, oberste Landesjugendbehörde # ?, örtliche Träger # ?, Grundsätze der Förderung # ?, Förderbereiche # ?, Bewilligungsbehörden # ?, Landesjugendämter # ?, Finanzanteil # ?

2. +++ (SEM)

Hintergrund
Das Land Nordrhein-Westfalen ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2010 verpflichtet den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die notwendigen Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung zu erstatten.
Hierzu hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberste Landesjugendbehörde alle fünf Jahre den sog. Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) zu überprüfen und anzupassen.

Datum: 2024-10-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zeitnahe-rechtsverordnung-zum-belastungsausgleich-jugendhilfe-bag-jh;
Themen: Belastungsausgleich # ?, örtliche Träger # ?, Rechtsverordnung # ?, Spitzenverbände des Lands # ?, langwieriger anspruchsvolle Prozess # ?, Rechtsweg # ?, öffentliche Jugendhilfe # ?, kommunale Spitzenverbände # ?, Details des Überprüfungsverfahrens # ?, abschließende Einigung # ?

3. ++ (IR)

Alle so gekennzeichneten Spiele sind in einem bundesweit einheitlichen Prüfverfahren von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen nach strengen Kriterien geprüft und von Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden für die jeweilige Altersstufe freigegeben.

Datum: 2017-12-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-stamp-bei-computerspielen-zu-weihnachten-auf-usk-alterskennzeichen-achten;
Themen: Computerspiele # ?, Wunschliste # ?, Weihnachten # ?, Konsolenspiele # ?, Spieleratgeber # ?, wichtige Orientierung # ?, digitale Spiele # ?, Weihnachtszeit # ?, Spielkonsole # ?, interessante Spiele # ?

4. ++ (IR)

Bei der Jugendschutzprüfung von Computerspielen auf Datenträgern handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Prüfverfahren, an dem die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) sowie die Selbstkontrolleinrichtung der Computer- und Videospielindustrie - die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) - beteiligt sind.

Datum: 2018-03-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/jugendstaatssekretaer-bothe-usk-leistet-wichtigen-beitrag-zum-jugendschutz-bei;
Themen: digitale Spiele # ?, Computerspiele # ?, Unterhaltungssoftware # ?, Datenträger # ?, besondere Anziehungskraft # ?, bunte Abenteuerwelten # ?, Alterseinstufungen # ?, geeignetes Spiel # ?, Konsolenspiele # ?, Spielen # ?