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Die Änderungen im Pflegeversicherungsrecht müssen aber in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren wirkungsgleich auch in das Sozialhilferecht übernommen werden.
Dabei sei bundesweit eine Mehrbelastung von ungefähr 2,7 bis 2,8 Milliarden Euro zu erwarten, sodass unter dem Strich für die Kommunen eine Mehrbelastung von über 2 Milliarden Euro entstehen dürfte.
Dies geht aus Berechnungen einer Arbeitsgruppe der Konferenz der obersten Landessozialbehörden hervor.
Minister Schneider betonte: "Die Verbesserungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz sind richtig und wichtig.
Es darf aber nicht sein, dass der Bund abermals Regelungen trifft, die finanzielle Mehrbelastungen für die Kommunen zur Folge haben, und dann nicht für einen Ausgleich sorgt.

Datum: 2015-09-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/pflegereform-kann-fuer-kommunen-teuer-werden;
Themen: Kommunen # ?, Arbeitsgruppe der Konferenz # ?, Mehrbelastungen der Folge # ?, finanzielle Mehrbelastungen # ?, oberste Landessozialbehörden # ?, teuere Pflegereform # ?, Pflicht # ?, Pflegeversicherungsrecht # ?, Sozialhilferecht # ?, Strich # ?