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Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können 7. Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen 8. Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zur Umsetzung der Ziffern 4 und 5 des obigen Kabinettbeschlusses am 21. April 2020 den Entwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt 2020 mit der beabsichtigten Übernahme von Haftungsfreistellungen für die landeseigene Förderbank NRW.BANK in Höhe von 10 Milliarden Euro beschlossen und diesen dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übersandt.
Zur Umsetzung der Ziffer 6 des obigen Kabinettbeschlusses hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 14. April 2020 einen Erlass über die Anwendung der kommunalen Vergabegrundsätze in Zeiten der Auswirkungen von SARS-CoV-2 veröffentlicht.
Zurzeit befindet sich ein Entwurf für eine Änderung dieser Vergabegrundsätze in der Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden - Ziel: Weitere Erleichterungen der Vergaben für öffentliche, kommunale Investitionen.
Mit dem in der Anlage beigefügten Entwurf für ein "Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften" sollen die Ziffern 1 und 2 des von Seiten des vom Landeskabinett beschlossenen "Kommunalschutz-Paketes" Umsetzung erfahren;

Datum: 2020-05-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kommunen-koennen-corona-schaeden-im-haushalt-isolieren;
Themen: belastete Kommunen # ?, Coronaschäden # ?, kommunale Vergabegrundsätze # ?, Stärkungspakt # ?, Landeskabinett # ?, Punkt des Entwurfs # ?, Zeiten der Auswirkung # ?, obiger Kabinettbeschluss # ?, weitere Fachverbände # ?, Achtpunkteplan # ?