1. +++ (SEM)
Angesichts der derzeitigen Herausforderungen aufgrund der Corona-Krise sollen alle Unternehmen der öffentlichen Hand auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene mehr Zeit für die Umsetzung der Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz erhalten.
Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte sich im vergangenen Jahr bereits für eine Verlängerung der Übergangsfrist stark gemacht.
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung: "Die Umsetzung dieser Neuregelung bedeutet für alle betroffenen öffentlichen Körperschaften eine Vielzahl von offenen Anwendungsfragen und Herausforderungen.
Angesichts der aktuellen Situation sind gerade die Verwaltungen und Behörden im Land wie in den Kommunen in besonderer Weise gefordert und müssen sich mit vollem Engagement auf die Bewältigung der Corona-Krise und ihrer erheblichen Folgen konzentrieren.
Gerade vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung in Berlin ein wichtiges Signal, das uns die nötige Luft verschafft.
Datum: 2020-05-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/besteuerung-der-oeffentlichen-hand-minister-lienenkaemper-begruesst-geplante;
Themen: öffentliche Körperschaften
# ?, Besteuerung
# ?, Umsatzbesteuerung
# ?, Übergangsfrist
# ?, offene Anwendungsfragen
# ?, zahlreiche Forderungen
# ?, Verlängerung
# ?, Bundeskabinett
# ?, Neuregelung
# ?, Feinstaubplakette
# ?