1. +++ (SEM)
Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
11. April 2021 PHB Coronavirus (Test) Foto: iStock.com / jarun011
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst: Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst: Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten.
Datum: 2021-04-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umsetzung-der-corona-teststrategie-nordrhein-westfalen-arbeitgeber-koennen-bei;
Themen: Quarantäneverordnung
# ?, Testverordnung
# ?, offizieller Testnachweis
# ?, Coronateststrategie
# ?, Testergebnis
# ?, Testnachweise
# ?, Arbeitgeberinnen
# ?, Pflegeheime
# ?, Beschäftigtentestungen
# ?, Mindestinhalt
# ?
2. ++ (IR)
An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G+), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters.
Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot.
Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten.
Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen.
Datum: 2022-01-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer;
Themen: zielgerichtete Umsetzung
# ?, Lage der Coronaviruspandemie
# ?, Pressebriefing
# ?, kritische Infrastruktur
# ?, Auffrischungsimpfung
# ?, Gastronomie
# ?, Testpflicht
# ?, Hospitalisierungsinzidenz
# ?, beaufsichtigter Selbsttest
# ?, Maßnahmen
# ?
3. ++ (IR)
Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung.
Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich.
Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung.
Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden.
Datum: 2022-01-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen;
Themen: Quarantäneregelungen
# ?, Verkürzung
# ?, nötige Änderungen
# ?, SARS-CoV-2
# ?, Infektionen
# ?, Regelungen
# ?, infizierte Personen
# ?, eigener Haushalt
# ?, Vorgaben
# ?, Genesung
# ?
4. ++ (IR)
* Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
* In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben zudem unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Datum: 2022-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen
# ?, Bundesgesundheitsministerium
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, Pflegeeinrichtungen
# ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen
# ?, bestimmte Personenkreise
# ?, Bürgertestungen
# ?, ausreichender Coronaselbsttest
# ?, letzter Drücker
# ?, positiver Coronatest
# ?
5. ++ (IR)
An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
Als getestet gelten Fahrgäste, die einen offiziellen Nachweis entweder über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können.
Selbsttests werden nicht anerkannt.
Studierende an Universitäten und Hochschulen müssen bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den 3G-Nachweis mit sich führen.
Die 3G-Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022.
Datum: 2021-12-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsame-aktion-im-spnv-schwerpunkttage-fuer-kontrollen-zur-3g-pflicht-nordrhein;
Themen: 3G-Regel
# ?, bundesweite Einführung
# ?, 3G-Pflicht
# ?, Busse
# ?, Kontrollen
# ?, gemeinsame Aktion
# ?, Haushaltsausschuss
# ?, Finanzausschuss
# ?, Empfangshallen
# ?, Reisezentren
# ?
6. ++ (IR)
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun auf Nachfrage gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können.
Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können.
Alternativ können Teststellen diese Formulare in ihren Anmeldungsportalen zur Verfügung stellen.
Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizieles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.
Wichtig ist, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und - soweit möglich - Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegen.
Datum: 2022-07-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-unterstuetzt-buergerinnen-und-buerger-und-teststellen-um;
Themen: Teststellen
# ?, Bundesgesundheitsministerium
# ?, Testpersonen
# ?, Handlungshilfe
# ?, Coronavirustestverordnung
# ?, Coronatests
# ?, Anmeldungsportale
# ?, Berechtigungsnachweis
# ?, Eigenerklärung
# ?, Mustererklärung
# ?
7. ++ (IR)
Darüber hinaus wird eine Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring (Selbsttests, besonderes Achten auf Symptome sowie Messen der Körpertemperatur) und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag nach dem Kontakt mit der infizierten Person empfohlen.
Treten Symptome auf, muss ein Test durchgeführt werden.
* Für immunisierte Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe gilt, wenn sie enge Kontaktpersonen von infizierten Personen sind, darüber hinaus eine tägliche Testpflicht (Nachweis über offizielle Teststelle, Arbeitgebertestung oder Selbsttest) vor Dienstantritt für die Dauer von fünf Tagen.
Die Test- und Quarantäneverordnung wird unverzüglich auf der Seite des Ministeriums abrufbar sein: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.
Datum: 2022-05-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-test-und-quarantaeneregelungen-ab-5-mai-freitesten-bereits-nach-fuenf-tagen;
Themen: Testregelungen
# ?, Quarantäneregelungen
# ?, Freitesten
# ?, neue Corona-Test-Und-Quarantäneverordnung
# ?, vulnerable Einrichtungen
# ?, enge Kontaktpersonen
# ?, Tätigkeitsverbot
# ?, Beendigung
# ?, Wiederaufnahme
# ?, Symptome
# ?
8. ++ (IR)
Verbraucher haben den Nachweis durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder zertifizierten Überwachungsmechanismus zu erbringen.
Im April 2026 hat die Bundesnetzagentur dann eine Allgemeinverfügung erlassen sowie eine Handreichung und eine App für das Nachweisverfahren bereitgestellt: Um zu langsames Internet offiziell nachzuweisen, sind 30 Messungen nötig.
Diese müssen über fünf Tage verteilt werden - mit genau sechs Tests pro Tag und vorgeschriebenen Pausen dazwischen.
Datum: 2026-06-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbraucherschutzministerkonferenz-2026-nordrhein-westfalen-staerkt;
Themen: Fakeshops
# ?, Einwege-Zigaretten
# ?, Onlineshopping
# ?, E-Zigaretten
# ?, Geltendmachung
# ?, mobile Breitbandanschlüsse
# ?, seriöse Onlineshops
# ?, Bundesnetzagentur
# ?, Reisebuchungen
# ?, Verbraucherschutzministerinnen
# ?