1. +++ (SEM)
Aufgrund zwingender EU-rechtlicher Vorgaben musste die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen zur Privatwirtschaft neu geregelt werden.
Hierzu wurde vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2015 der neue § 2b in das Umsatzsteuergesetz eingefügt.
Die mit einer optionalen fünfjährigen Übergangsfrist versehene Regelung sollte ursprünglich ab 1. Januar 2021 zwingend in Kraft treten.
Nicht zuletzt auf Initiative Nordrhein-Westfalens wurde diese Übergangsfrist bereits im Jahr 2020 um zwei Jahre verlängert, um den Betroffenen mehr Zeit für eine Umsetzung dieser tiefgreifenden Änderung zu gewähren.
Nach derzeitigem Stand gilt die Neuregelung damit für einen Großteil der Betroffenen erst ab dem 1. Januar 2023 verbindlich.
Datum: 2022-11-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verlaengerung-der-uebergangsfrist-fuer-die-neuregelung-der-umsatzbesteuerung-der;
Themen: Neuregelung
# ?, öffentliche Hand
# ?, zusätzliches Zeitfenster
# ?, optionale Übergangsfrist
# ?, Blick von Deutschland
# ?, zwingende Vorgaben
# ?, faire Wettbewerbsbedingungen
# ?, Privatwirtschaft
# ?, Bundesgesetzgeber
# ?, Minister der Finanzen
# ?
2. +++ (SEM)
Für Ihren Hintergrund
In Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben wurde vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2015 der neue § 2b in das Umsatzsteuergesetz eingefügt.
Die mit einer optionalen fünfjährigen Übergangsfrist versehene Regelung sollte ursprünglich ab 1. Januar 2021 zwingend in Kraft treten.
Nicht zuletzt auf Initiative Nordrhein-Westfalens wurde diese Übergangsfrist mehrfach verlängert, um den Betroffenen - auch im Austausch mit der Finanzverwaltung - mehr Zeit für eine Umsetzung dieser tiefgreifenden Änderung zu gewähren.
Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist für die Anwendung der Neuregelung des § 2b UStG ein.
Datum: 2023-12-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umsatzsteuerpflicht-fuer-schulen-und-kitas;
Themen: Kuchenverkauf
# ?, Schulfeste
# ?, Blick von Deutschland
# ?, zwingende Vorgaben
# ?, Schülergruppen
# ?, faire Wettbewerbsbedingungen
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# ?, Privatwirtschaft
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# ?, öffentliche Hand
# ?