1. +++ (SEM)
Die erneute Aufstockung ist unter anderem möglich, weil die Bundesregierung angekündigt hat, die Finanzhilfen nach Artikel 104d Grundgesetz für die öffentliche Wohnraumförderung ab 2026 schrittweise zu erhöhen.
Die Landesregierung setzt nun diese Mittel sofort für Maßnahmen der öffentlichen Wohnraumförderung ein.
Darüber hinaus werden auch originäre Landesmittel sowie Darlehensmittel über die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, bereitgestellt.
Vereinbart wurde, dass die Zinskonditionen unverändert für 2026 beibehalten werden, aber zur Mitte des Jahres aufgrund der dann vorliegenden Zinssituation auf Passgenauigkeit überprüft werden.
Zugleich wird die landeseigene Förderbank ab 2027 wieder Verwaltungskostenbeiträge erheben.
Datum: 2025-12-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/oeffentliche-wohnraumfoerderung-wird-um-weitere-15-milliarden-euro-auf-nunmehr;
Themen: öffentliche Wohnraumförderung
# ?, landeseigene Förderbank
# ?, Darlehensmittel
# ?, hohe Nachfrage
# ?, behindertengerechter Wohnraum
# ?, moderne Modernisierung
# ?, mögliche Aufstockung
# ?, originäre Landesmittel
# ?, zielgerichtete Förderkonditionen
# ?, Passgenauigkeit
# ?
2. ++ (IR)
Mit der Aufstockung der Landesmittel um eine Millionen Euro auf 5,5 Millionen Euro stehen im diesjährigen Haushalt des Wirtschaftsministeriums - zusammen mit für die Meistergründungsprämie eingeplanten EU-Mitteln - für die originäre Handwerksförderung insgesamt rund zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Datum: 2019-02-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/handwerksfoerderung-nordrhein-westfalen-steigt-fuer-2019-auf-zehn-million-euro;
Themen: nordrhein-westfälisches Handwerk
# ?, Handwerksförderung in NRW
# ?, Handwerksunternehmen
# ?, Wirtschaftsministerium
# ?, Neuausrichtung
# ?, Bitförderung
# ?, Coachingmaßnahmen
# ?, Digitalisierungsberatung
# ?, Digitalisierungsprozess des Mittelstands
# ?, Ehrenamtsakademie
# ?