1. +++ (SEM)

21. Mai 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Das Landeskabinett hat auf Vorschlag des Bauministeriums eine Mietpreisbremse für bestehende Mietverträge beschlossen.
Nach dieser Verordnung wird die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete auf 15 Prozent begrenzt.
Die Verordnung soll zum 1. Juni in Kraft treten.
Wohnungsbauminister Michael Groschek: "In den Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten sind die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen.

Datum: 2014-05-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-mietpreisbremse;
Themen: bestehende Mietverträge # ?, Mieten # ?, Gegenden # ?, drastische Mieterhöhungen # ?, Bauministerium # ?, Kappungsgrenzenverordnung # ?, angespannte Wohnungsmärkte # ?, ortsübliche Vergleichsmiete # ?, Kraft # ?, Gebiete # ?

2. +++ (SEM)

Sie rechtfertigen also einen weiteren Zuschlag über das hinaus, was nach der Mietpreisbremse zulässig ist.
4.
Wie erfährt man, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist?
Dabei helfen qualifizierte und einfache Mietspiegel, die die ortsübliche Vergleichsmiete dokumentieren.
Wenn es keinen Mietspiegel gibt, ist eine Bezugnahme auf Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- und Mieterverbänden sowie vergleichbare statistische Erhebungen zur Bestimmung der ortsüblichen Miete möglich.

Datum: 2015-06-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mietpreisbremse-wird-22-staedten-eingefuehrt;
Themen: Mieterhöhungen # ?, Bestimmung # ?, Mieterverbände # ?, Vormiete # ?, bestehende Mietverhältnisse # ?, ortsübliche Miete # ?, Kappungsgrenzenverordnung # ?, ortsübliche Vergleichsmiete # ?, Gebiete # ?, Eigentumsfreiheit # ?

3. +++ (SEM)

Hier belaufen sich die Fördermittel auf 70 Millionen Euro pro Jahr.
* Aktionsplan Nahmobilität: Konsequente Förderung der Infrastruktur für den Fußgänger- und Radverkehr, die überhaupt eine Nahmobilität und Nahversorgung in den Quartieren ermöglicht (2013: 92 Projekte mit einem Fördervolumen von etwa 12 Millionen Euro).
* Begrenzung von Mietsteigerungen: Damit Mieten bezahlbar bleiben und Menschen nicht aus ihren angestammten Quartieren verdrängt werden, wird NRW in den kommenden Monaten die sogenannte Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent begrenzen (derzeit 20 Prozent).
* Beratungsnetzwerk IdEE - Innovation durch Einzeleigentümer: Beratungsnetzwerk mit Haus & Grund zur Unterstützung von kooperativer Quartiersentwicklung durch private Einzeleigentümer.
* Wohnungsaufsichtsgesetz: Verwahrloste Gebäude haben einen negativen Einfluss auf das gesamte Quartier.

Datum: 2013-12-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-groschek-und-ministerin-steffens-mitmachen-bei-der-weiterentwicklung-des;
Themen: eigener Lebensraum # ?, Emanzipation # ?, altengerechte Quartiere # ?, Bauen # ?, Motto von Bürgerinnen # ?, positiver Lebensraum # ?, richtige Umgestaltung # ?, Wohnen # ?, Mikrokosmos # ?, breiter Dialog # ?

4. +++ (SEM)

NRW hatte in den vergangenen Monaten über den Bundesrat eine Reihe von wohnungspolitischen Initiativen mit angestoßen, die in den nächsten Wochen zur Abstimmung anstehen:
* Die Maklergebühren sollen in Zukunft von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt hat.
* Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sollen auf maximal 15 Prozent in vier Jahren begrenzt werden (statt bisher 20 Prozent in drei Jahren).
* Es wird eine Obergrenze für die Miete bei Wiedervermietung auf höchsten zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete festgesetzt.
* Nicht mehr elf, sondern maximal neun Prozent der Kosten sollen künftig als Modernisierungsumlage auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen.

Datum: 2013-05-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-groschek-wohnen-ist-grundrecht-aktive-wohnungspolitik-ist-weiterhin;
Themen: ortsübliche Vergleichsmiete # ?, Kopf # ?, Wohnungsleerstände # ?, aktive Wohnungsbaupolitik # ?, aktive Wohnungspolitik # ?, wichtige Unterschiede # ?, Ergebnisse des Zensus # ?, Singlehaushalte # ?, Volkszählung # ?, Mieterhöhungen # ?

5. +++ (SEM)

Das beweist, dass Schwarz-Gelb die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die tatsächlich dringend Änderungen im Mietrecht erfordern, bewusst missachtet.
Da werden Klientelinteressen bedient.
Zum Schutz der Mieter muss die Erhöhung bei einer Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden.
"
Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht hier eine drohende Fehlentwicklung im Mietrecht, die dazu führen würde, dass ältere Menschen und Familien mit Kindern die immer höher werdenden Mieten nicht bezahlen können.

Datum: 2013-01-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-kutschaty-und-minister-groschek-wollen-reform-des-mietrechts-zu-lasten-der;
Themen: Mietrecht # ?, Mieter # ?, Regierungsfraktionen des Bundestags # ?, Vermieter # ?, Reform # ?, Bundesrat # ?, Luxussanierungen # ?, Penthäuser # ?, Wiedervermietung # ?, schöne Innenstädte # ?

6. +++ (SEM)

Die bundesgesetzlich geregelten Mieterschutzvorschriften sehen in Paragraf 556d "Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn" (Mietpreisbremse), Paragraf 558 "Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete" (Kappungsgrenze) und Paragraf 577a "Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung" (Kündigungssperrfrist) Ermächtigungen für Landesregierungen vor, die ansonsten für alle geltenden Mieterschutzvorschriften für zu bestimmende Gebiete zu erweitern.
2. Mietpreisbremse: Die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
3. Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von 20 Prozent) angehoben werden.
4. Kündigungssperrfrist: Mieterinnen und Mietern darf erst acht Jahre (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren) nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
5.

Datum: 2025-01-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-aus-18-werden-57-nordrhein-westfalen-weitet;
Themen: neue Mieterschutzverordnung # ?, Mieterinnen # ?, Kündigungssperrfrist # ?, Wohnungsmarkt von Gebieten # ?, Mietpreisbremse # ?, Gebiete # ?, Umwandlung # ?, 2 Regelungen # ?, Eigenbedarfskündigung # ?, Miethöhe # ?

7. ++ (IR)

Nach Paragraph 558 Bürgerliches Gesetzbuch kann in Bestandsmietverhältnissen die Miete um bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden (Kappungsgrenze).

Datum: 2019-04-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-neue-kappungsgrenzen-verordnung-fuer-nordrhein-westfalen;
Themen: neue Kappungsgrenzenverordnung # ?, Anspannung von Wohnungsmärkten # ?, Städte # ?, Gemeinden # ?, neue Gebietskulisse # ?, ausreichende Versorgung # ?, Wohnungsmärkte # ?, Erlass # ?, Einleitung # ?, Verbändeanhörung # ?