1. +++ (SEM)
Finanzen
Die Landesregierung hat am Mittwoch, 7. Dezember 2022, die Entwürfe zum zweiten Nachtragshaushalt 2022 und zum NRW-Krisenbewältigungsgesetz beim Landtag eingebracht.
Damit wird das parlamentarische Beratungsverfahren für die Bereitstellung eines Sondervermögens von bis zu 5 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Gang gesetzt.
Dies ist notwendig, da viele Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen mehr und mehr unter den mittelbaren Folgen, insbesondere den stark gestiegenen Energiepreisen und der hohen Inflation, leiden und ein deutlicher Einbruch der Wirtschaftsleistung erkennbar wird.
Im Zusammenhang mit diesen beiden Gesetzentwürfen ist zudem geplant, nicht nur für das Jahr 2022, sondern auch für das Jahr 2023 das Bestehen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Haushaltsverfassungsrechts durch den Landtag feststellen zu lassen.
Datum: 2022-12-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesetz-zur-errichtung-des-sondervermoegens-krisenbewaeltigung-im-landtag;
Themen: Hilfsprogramme
# ?, Landtag
# ?, Haushaltsverfassungsrecht
# ?, Sinn des Haushaltsverfassungsrechts
# ?, NRW-Krisenbewältigungsgesetz
# ?, nordrhein-westfälische Volkswirtschaft
# ?, Sondervermögen
# ?, außergewöhnliche Notsituation
# ?, russischer Angriffskrieg
# ?, Entwürfe
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2. +++ (SEM)
Neben Maßnahmen zur Integration können die Kommunen einen Teil der Gelder auch zur Deckung ihrer Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für geduldete Personen nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verwenden, für die sie keine Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mehr erhalten.
Durch die Erhöhung der Mittel von 100 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 432,8 Millionen Euro im Jahr 2019 wird somit landesweit eine hohe finanzielle Entlastung der kommunalen Haushalte erreicht.
Die Fraktionen von CDU und FDP hatten einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2019 in das parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht, um die Integrationspauschale des Bundes in 2019 vollständig zur Entlastung der Kommunen bei den Integrationskosten zur Verfügung zu stellen.
Der Verteilungsschlüssel richtet sich belastungsorientiert und gemeindescharf nach der Zahl der sich tatsächlich vor Ort aufhaltenden Flüchtlinge.
Damit auch kleine Gemeinden, insbesondere solche, die als Standorte für Landesaufnahmeeinrichtungen keine oder nur wenige Flüchtlinge zugewiesen bekommen, partizipieren können, wird ein Mindestbetrag in Höhe von 100.000 Euro festgelegt.
Datum: 2019-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-und-minister-stamp-kommunen-erhalten-4328-millionen-euro;
Themen: Integrationsmaßnahmen
# ?, Integrationspauschale
# ?, Verbindlichkeit
# ?, Durchführung von Asylbewerberleistungsgesetz
# ?, Herausforderungen der Integration
# ?, Integrationskosten
# ?, grundgesetzliche Werte
# ?, hohe Entlastung
# ?, parlamentarisches Beratungsverfahren
# ?, umfassende Aufgabe
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