1. +++ (SEM)
Vollstationäre Einrichtungen der Pflege (zum Beispiel Alten- und Pflegeheime) und Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI erhalten eine pauschale Förderung von 25.000 Euro, teilstationäre Einrichtungen (Tages- und Nachtpflegen) 10.000 Euro.
Antragsverfahren und Auszahlung
Die Einrichtungen können eine pauschale Projektförderung bei den Landschaftsverbänden ab dem 1. April 2023 beantragen.
Antragsformulare werden zur Verfügung gestellt.
Die Landschaftsverbände zahlen die Förderbeträge an die Einrichtungen aus.
Datum: 2023-03-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-foerdert-verbesserung-der-notstromversorgung-pflegeheimen;
Themen: pauschale Förderung
# ?, Notsituationen
# ?, Eingliederungshilfe
# ?, Pflegeheime
# ?, Landschaftsverbände
# ?, Sondervermögen des Lands
# ?, Versorgungsvertrag
# ?, notwendige Einmaßnahmen
# ?, pauschale Projektförderung
# ?, Verbesserung
# ?
2. ++ (IR)
Bereitgestellt werden die zusätzlichen Landesmittel zum einen in Form einer institutionellen Förderung sowie einer Festivalförderung, die sich pauschal in der Regel um 33 Prozent erhöhen.
Sie erfolgt nun aufeinander aufbauend in den vier Modulen Allgemeine Projekt-, Konzeptions-, Spitzen- und Exzellenzförderung.
Die inhaltlich offene Allgemeine Projektförderung wird in Förderhöhe und Laufzeit ausgeweitet: Sie umfasst zwischen 5.000 und 40.000 Euro für 12 bis 24 Monate und ist für maximal 80 Projekte vorgesehen.
Zur Stärkung der Selbstorganisation wird der Bereich der Allgemeinen Projektförderung an das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste in Zusammenarbeit mit dem NRW Landesbüro Tanz delegiert.
Datum: 2018-06-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/freie-szene-erhaelt-50-prozent-mehr-foerderung-vom-land-neue-foerderstruktur;
Themen: neue Förderstruktur
# ?, freie Künste
# ?, Tanz der Sparte
# ?, neue Exzellenzförderung
# ?, jährliche Landesförderung
# ?, Kompanie
# ?, Konzeptionsförderung
# ?, Tanzszene
# ?, freie Szene
# ?, Ensembles
# ?
3. ++ (IR)
Bereitgestellt werden die zusätzlichen Landesmittel in Form der institutionellen Förderung sowie bei der Festivalförderung, die sich pauschal um bis zu 33 Prozent erhöhen.
Zudem wird die Ensembleförderung gestärkt, die von nun an in den vier Modulen Projekt-, Konzeptions-, Spitzen- und Exzellenzförderung erfolgt.
Neben längeren Laufzeiten bei der allgemeinen Projektförderung gibt es eine neue, auf drei Jahre angelegte Konzeptionsförderung für maximal 35 kontinuierlich in Nordrhein-Westfalen arbeitende Künstlerinnen, Künstler und Ensembles.
Datum: 2018-06-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-erhoeht-etat-fuer-die-freien-darstellenden-kuenste-nordrhein-westfalen-um-mehr;
Themen: Spitzenförderung
# ?, Neustrukturierung
# ?, freie Künste
# ?, exzellente Ensembles
# ?, neues Fördermodul
# ?, Kulturhaushalt
# ?, Jugendtheater
# ?, Kindertheater
# ?, Positionen
# ?, Festivals
# ?