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Vorgezogene Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau (UAG) ergibt keinen akuten Handlungsbedarf
12. April 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen.
Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht.
Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf.

Datum: 2013-04-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vorgezogene-sicherheitsueberpruefung-der-urananreicherungsanlage-gronau-uag-ergibt;
Themen: Urananreicherungsanlage # ?, kontinuierliche Verbesserung # ?, Atomaufsichtsbehörde # ?, Aufsichtsbehörde des Lands # ?, Einstellung des Betriebs # ?, Sicherheitszustand # ?, periodische Sicherheitsüberprüfung # ?, atomrechtliche Aufsichtsbehörde # ?, Abwehr # ?, Maßnahmen # ?