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Es ist daher wichtig, dass jeder Mensch, unabhängig von Bildung und geistiger Befähigung, unsere Landesverfassung verstehen kann, um darin zu lesen, was unser Land im Kern zusammenhält.
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Zielgruppe der Landesverfassung in Leichter Sprache sind Menschen mit einer behinderungsbedingt eingeschränkten Lesefähigkeit, insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten, beziehungsweise Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung, Demenz, prälingualer Hörschädigung, Gehörlosigkeit oder Aphasie.
Die nordrhein-westfälische Landesverfassung ist damit auch ein Instrument für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Inklusion und Integration.
In Leichte Sprache übertragen hat die Texte das Büro für Leichte Sprache der LEWAC gGmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Lebenshilfe Aachen Werkstätten und des WABe e.V. Diakonisches Netzwerk Aachen.

Datum: 2020-07-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-verfassung-des-landes-nordrhein-westfalen-leichter-sprache;
Themen: leichte Sprache # ?, Verfassung # ?, Aphasie # ?, Gehörlosigkeit # ?, Hochschule für Rechtspflege # ?, Prüfgruppen # ?, Studierendenprojekt # ?, geistige Befähigung # ?, interaktives Inhaltsverzeichnis # ?, prälinguale Hörschädigung # ?