1. +++ (SEM)

Für die Süßwarenindustrie und für die Brauereien wird ein Weihnachtsgeld von 100 Prozent eines Monatseinkommens gezahlt.
Im Groß- und Außenhandel ist tarifvertraglich eine Jahressonderzahlung in Höhe von 433,92 Euro vorgesehen.
Im privaten Omnibusgewerbe ist sie gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit und liegt bei 550 bis 850 Euro.
In den Tarifverträgen für das Fleischerhandwerk, das Konditorenhandwerk oder das Dachdeckerhandwerk (Angestellte) ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nicht vorgesehen.
Anspruch auf die Zahlung von tariflichem Weihnachtsgeld haben grundsätzlich nur die tariflich gebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Datum: 2017-11-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anspruch-auf-weihnachtsgeld-oder-eine-jahressonderzahlung;
Themen: Tarifverträge # ?, Jahressonderzahlung # ?, Novembergehalt # ?, Monatseinkommen # ?, Tarifregister # ?, Tarifvertrag # ?, Zahlung # ?, Arbeitsministerium # ?, Angestellte des Baugewerbes # ?, Branchen # ?

2. +++ (SEM)

So sieht z.B. der Tarifvertrag für das Baugewerbe für die Angestellten ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Druckindustrie sind es 95 Prozent eines Monatseinkommens.
Dagegen wird aufgrund des Tarifvertrages für die Süßwarenindustrie und für die Brauereien ein Weihnachtsgeld von 100prozent eines Monatseinkommens gezahlt.
Im Groß- und Außenhandel ist tarifvertraglich eine Jahressonderzahlung in Höhe von 433,92 Euro vorgesehen, im privaten Omnibusgewerbe sind es je nach Betriebszugehörigkeit 500 bis 790 Euro.
In den Tarifverträgen für das Fleischerhandwerk, das Konditorenhandwerk oder das Dachdeckerhandwerk (Angestellte) ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nicht vorgesehen.
Anspruch auf die Zahlung von tariflichem Weihnachtsgeld oder einer Sonderzahlung haben nur diejenigen, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen.

Datum: 2014-11-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/haben-sie-einen-anspruch-auf-ein-tarifliches-weihnachtsgeld-oder-eine;
Themen: Monatseinkommen # ?, Jahressonderzahlung # ?, tarifliches Weihnachtsgeld # ?, Betriebszugehörigkeit # ?, Novemberabrechnung # ?, Portmonee # ?, Arbeitnehmerinnen # ?, Gaststättengewerbe # ?, Hotelgewerbe # ?, Anspruch # ?

3. +++ (SEM)

So sieht zum Beispiel der Tarifvertrag des Baugewerbes für die Angestellten ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Druckindustrie sind es 95 Prozent eines Monatseinkommens.
Dagegen wird aufgrund des Tarifvertrages für die Süßwarenindustrie und für die Brauereien ein Weihnachtsgeld von 100 Prozent eines Monatseinkommens gezahlt.
Im Groß- und Außenhandel ist tarifvertraglich eine Jahressonderzahlung in Höhe von 433,92 Euro vorgesehen, im privaten Omnibusgewerbe sind es je nach Betriebszugehörigkeit 500 bis 790 Euro.
Anspruch auf die Zahlung von tariflichem Weihnachtsgeld oder einer Sonderzahlung haben in der Regel nur diejenigen, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen.
Anders ist das im Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie im Bäckerhandwerk: Hier sind die Regelungen allgemeinverbindlich.

Datum: 2015-11-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/haben-sie-einen-anspruch-auf-ein-tarifliches-weihnachtsgeld-oder-eine-0;
Themen: Monatseinkommen # ?, Jahressonderzahlung # ?, Betriebszugehörigkeit # ?, Novemberabrechnung # ?, fester Prozentsatz # ?, tarifliches Weihnachtsgeld # ?, Portmonee # ?, Arbeitnehmerinnen # ?, Gaststättengewerbe # ?, Hotelgewerbe # ?

4. +++ (SEM)

Faire Löhne tragen zudem zur Qualität und Fahrgastsicherheit im öffentlichen Personennahverkehr bei.
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Zukünftig gelten im straßengebundenen ÖPNV sowohl die Tarifverträge der kommunalen Verkehrsunternehmen als auch des privaten Omnibusgewerbes als repräsentativ.
Konkret handelt es sich um die aktuellen Spartentarifverträge zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der DBB-Tarifunion.
Erstmalig erfüllen zudem auch die Tarifverträge für das private Omnibusgewerbe, abgeschlossen zwischen dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und ver.di, die Kriterien für die Repräsentativität im TVgG-NRW.

Datum: 2016-04-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-regelt-tariftreue-im-oeffentlichen-personennahverkehr-nrw-neu;
Themen: neue Rechtsverordnung # ?, repräsentative Tarifverträge # ?, Auftragsvergabe # ?, privates Omnibusgewerbe # ?, Vergabegesetz # ?, Tariftreuegesetz # ?, öffentliche Aufträge # ?, Straße # ?, Eisenbahngewerkschaft # ?, Fahrgastsicherheit # ?

5. +++ (SEM)

Für den Bereich Straße ist es der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW).
Anders als im Schienenverkehr hatte der Minister für den Bereich Straße bei zwei konkurrierenden Tarifverträgen zu prüfen, ob sie die Kriterien eines repräsentativen Tarifvertrages erfüllen.
Neben dem Spartentarifvertrag Nahverkehr gibt es noch den Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe.
Der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe ist vom Kommunalen Arbeitgeberverband NRW mit den Gewerkschaften ver.di und DBB-Tarifunion abgeschlossen worden.
Der Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe wurde zwischen dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. und der christlichen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen abgeschlossen.

Datum: 2012-11-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-erklaert-spartentarifvertrag-nahverkehrsbetriebe-als;
Themen: Spartentarifvertrag # ?, Nahverkehrsbetriebe # ?, privates Omnibusgewerbe # ?, Vergabegesetz # ?, Tariftreuegesetz # ?, repräsentative Tarifverträge # ?, Tarifvertrag # ?, Öffentlicher Personennahverkehr # ?, Auftragsverkehr # ?, Fall des Tarifvertrags # ?

6. +++ (SEM)

Der Tarifvertrag für das Baugewerbe sieht ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Druckindustrie sind es 95 Prozent eines Monatseinkommens.
In Apotheken, im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie und bei den Brauereien wird ein Weihnachtsgeld von 100 Prozent eines Monatseinkommens gezahlt.
Im Groß- und Außenhandel ist tarifvertraglich eine Jahressonderzahlung in Höhe von 433,92 Euro vorgesehen, im privaten Omnibusgewerbe sind es je nach Betriebszugehörigkeit 500 bis 790 Euro.
In den Tarifverträgen für das Fleischerhandwerk und das Konditorenhandwerk ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nicht vorgesehen.
Anspruch auf die Zahlung von tariflichem Weihnachtsgeld oder einer Sonderzahlung haben nur diejenigen, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen.

Datum: 2013-10-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-weihnachtsgeld-wieder-stabilisiert-arbeitsministerium-informiert;
Themen: Monatseinkommen # ?, Floristikgewerbe # ?, Tarifvertrag # ?, Tarifverträge # ?, Bankgewerbe # ?, Druckindustrie # ?, Süßwarenindustrie # ?, Novembergehalt # ?, Prozentsatz # ?, Arbeitsministerium # ?