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Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen bereits im Februar 2024 beschlossen.
Er konnte durch die vorzeitige Auflösung des Bundestags dort aber nicht mehr beraten werden und soll jetzt erneut in den Bundestag eingebracht werden.
Das Prinzip "Therapie statt Strafe" (§ 35 BtMG) ist in Deutschland seit Jahrzehnten anerkannt: Drogenabhängige, die eine Haftstrafe verbüßen oder antreten müssten, können diese zurückstellen lassen, wenn sie sich freiwillig in eine qualifizierte Therapieeinrichtung begeben.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts haben verurteilte Personen aber während einer solchen Therapie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die Folge: Es entfällt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz und der Anspruch auf Bürgergeld.
Datum: 2025-09-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-fordert-den-erhalt-des-konzepts-therapie-statt-strafe;
Themen: Bürgergeld
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