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Am 1. November 2018 tritt in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12. Juli 2018 (BGBl. I 2018, S. 26) in Kraft.
Mit diesem Gesetz soll die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert werden.
Anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände erhalten so die wichtige Möglichkeit, dass sie für betroffene Verbraucherrinnen und Verbraucher direkt selbst feststellen können, ob zentrale, anspruchsbegründete Voraussetzungen für eine Klage gegenüber einem Unternehmen vorliegen, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst selbst klagen müssen.
Der Minister der Justiz Peter Biesenbach dazu: "Damit hat die Landesregierung durch die entsprechende Spezialisierung des Oberlandesgerichts Hamm die Voraussetzungen für möglichst effiziente und zügige Verfahrenserledigungen geschaffen."
Die so genannte Musterfeststellungsklage wird ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt.

Datum: 2018-10-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-schafft-bessere-voraussetzungen-fuer-effiziente-und-zuegige;
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