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Die Fördermittel werden vom Gesundheitsministerium vergeben.
Um in das Programm aufgenommen werden zu können, müssen zwei Kriterien erfüllt werden: 1. Einwohnerzahl: Die Kommunen dürfen nicht mehr als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben.
2. Altersstruktur der Hausärzteschaft: Gemessen an der Zahl der vertragsärztlich tätigen Hausärztinnen und Hausärzte, die jünger als 60 Jahre alt sind, muss der rechnerische Versorgungsgrad unter 75 Prozent liegen.
Bislang wurden im Rahmen des Hausarztaktionsprogramms insgesamt 98 Anträge positiv bewilligt und entsprechend gefördert.
Die aktualisierten Listen der förderfähigen Kommunen sowie weitere Informationen zum Hausarztaktionsprogramm sind unter www.hausarzt.nrw.de abrufbar.

Datum: 2014-04-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-land-weitet-hausarzt-aktionsprogramm-aus;
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