1. +++ (SEM)

Im September 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Bebauungsplan der Stadt Datteln für ein neues Kraftwerk in Datteln rechtswidrig ist.
Ein Jahr später hatte E.ON erklärt, dass die alten Kraftwerke weiterbetrieben werden sollen und hatte die vier Jahre alten Verzichtserklärungen widerrufen.
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war dieser Widerruf rechtlich nicht zulässig.
Nach Auffassung des Gerichts erlischt mit der Verzichtserklärung die Genehmigung und es besteht keine Möglichkeit, durch einen Widerruf eine erloschene Genehmigung wiederherzustellen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frank Seidlitz, Telefon 0211 4566-294.

Datum: 2012-11-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-bundesverwaltungsgericht-sorgt-fuer-rechtsklarheit;
Themen: Bundesverwaltungsgericht # ?, Kraftwerke # ?, Rechtsklarheit # ?, Altkraftwerk Datteln # ?, Genehmigungsfrage # ?, rechtliche Situation # ?, rechtlicher Widerruf # ?, Genehmigungen # ?, Rechtsauffassung # ?, Oberverwaltungsgericht Münster # ?

2. ++ (IR)

Bei derartigen Vertragsabschlüssen besitzen Kunden insbesondere grundsätzlich kein Widerrufsrecht, wie dies beispielsweise bei Vertragsschlüssen im Internet oder an der Haustür der Fall ist", erläuterte Wolfgang Schuldzinski die derzeitige Rechtslage.
"Die Einführung eines Widerrufsrechts auch für Verträge, die innerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, werde ich rechtlich prüfen", erklärte Ursula Heinen-Esser.
Die Ministerin will die Ausweitung des Widerrufsrechts auch auf stationär geschlossene Vereinbarungen in sogenannten Dauerschuldverhältnissen bei der Verbraucherschutzministerkonferenz einbringen.

Datum: 2019-03-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weltverbrauchertag-2019-unlautere-geschaeftspraktiken-im-telekommunikationssektor;
Themen: stationärer Telekommunikationshandel # ?, unlautere Geschäftspraktiken # ?, Widerrufsrecht # ?, Weltverbrauchertag # ?, Kundinnen # ?, Produktinformationsblatt # ?, Telekommunikationsvertrag # ?, derzeitige Rechtslage # ?, Abschluss # ?, Befolgung # ?

3. ++ (IR)

Zusätzlich hat sie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Frage der atomrechtlichen Zulässigkeit der Urananreicherung in Gronau prüfen zu lassen.
Demnach sei eine rechtssichere Beendigung des Betriebs derzeit nicht möglich, da die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Pflichtwiderruf oder einen Ermessenswiderruf nicht erfüllt seien.

Datum: 2013-07-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-duin-die-bundesregierung-muss-endlich-handeln-damit-der-atomausstieg;
Themen: Betrieb der Urananreicherungsanlage # ?, atomrechtliche Zulässigkeit # ?, gesamte nukleare Brennstoffkette # ?, vollständiger endgültige Ausstieg # ?, Atomkatastrophe # ?, Atomkraft # ?, Sicherheitsüberprüfung # ?, Stresstest # ?, Rechtsgutachten # ?, Energieerzeugung # ?