1. +++ (SEM)

Das Vermögen dieser Organisation wurde beschlagnahmt.
Der Betrag ist nach den Vorschriften des Vereinsgesetzes für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Nachdem die Verbotsverfügung jetzt rechtskräftig geworden ist, übergab Ralf Jäger die Spenden gleichmäßig aufgeteilt an mehrere Vereine.
Der Innenminister lobte das Engagement der Organisationen und geht davon aus, dass sie mit der Spende vielen Menschen helfen können.
Inneres Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2013-08-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/geld-aus-verbotsverfahren-hilft-gemeinnuetzigen-vereinen-innenminister-jaeger;
Themen: Verbotsverfahren # ?, Engagement von Organisationen # ?, Schecks # ?, krimineller Verein # ?, rechtskräftige Verbotsverfügung # ?, unerwartete Finanzspritze # ?, gemeinnützige Zwecke # ?, Vereinsgesetz # ?, gemeinnützige Arbeit # ?, eigene Tasche # ?