1. +++ (SEM)
Damit widersprach das Gericht der Entscheidung der Vorinstanz, dem VG Berlin, wie auch der Auffassung der Landesmedienanstalten.
Wenngleich noch eine verfassungsrechtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht möglich wäre, liegt damit nun ein letztinstanzliches Urteil vor, das aus Sicht der Landesregierung zum Handeln zwingt.
Staatssekretär Eumann: "Wir wollen, dass lokale und regionale Werbemärkte denjenigen zugutekommen, die ein lokales oder regionales Programm anbieten."
Werbung ist Finanzierungsgrundlage der privaten Medienangebote und damit von existenzieller Bedeutung für das bestehende Mediensystem.
Die Landesregierung hatte bereits im Rahmen der Novellierung des Landesmediengesetzes im Jahr 2014 deutlich gemacht, dass die lokalen und regionalen Werbemärkte denjenigen Inhalteanbietern als potentielle Einnahmequelle dienen sollen, die einen Beitrag zur Vielfalt in diesem Raum leisten.
Datum: 2015-02-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/urteil-zu-regionaler-werbung-nrw-setzt-sich-im-laenderkreis-fuer-anpassung-des;
Themen: Rundfunkstaatsvertrag
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