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25. Februar 2016
Die vom Bund geplante Reform der Pflegeberufe wäre bei Umsetzung in der bisher geplanten Form in wesentlichen Teilen verfassungswidrig.
Zu diesem Ergebnis kommt ein unabhängiges Gutachten der renommierten Verwaltungsrechtskanzlei Kapellmann.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Die vom Bund geplante Reform der Pflegeberufe wäre bei Umsetzung in der bisher geplanten Form in wesentlichen Teilen verfassungswidrig.

Datum: 2016-02-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-geplante-reform-der-pflegeberufe-wesentlichen-teilen;
Themen: wesentliche Teile # ?, Ausbildungskosten # ?, renommierte Verwaltungsrechtskanzlei # ?, Altenpflege # ?, Bund # ?, Pflegeministerium # ?, unabhängiges Gutachten # ?, Pflegeeinrichtungen # ?, Krankenpflege # ?, ambulante Dienste # ?