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Nordrhein-Westfalen hat seine Anlagerichtlinien für die Verwaltung von Anlagen des Sondervermögens "Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen" um den Aspekt der Nachhaltigkeit erweitert.
Ab dem 1. Juni 2017 wird im Rahmen der Beurteilung der Ziele Sicherheit und Rentabilität auch Nachhaltigkeit bei einer Anlageentscheidung berücksichtigt.
"Die neuen Anlagerichtlinien für den Pensionsfonds Nordrhein-Westfalen orientieren sich an etablierten nationalen sowie internationalen Nachhaltigkeitskriterien und ermöglichen gleichzeitig ein rentables Anlagemanagement", sagte Finanzminister Walter-Borjans.
"Mit der Veröffentlichung der Anlagerichtlinien erfüllt die Landesregierung eine zentrale Forderung des Landtags Nordrhein-Westfalen."
Die Landesregierung NRW hat bei der Definition einer nachhaltigen Kapitalanlage sowohl ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance - ESG) als auch gezielt Ausschlusskriterien berücksichtigt.

Datum: 2017-05-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/pensionsfonds-des-landes-nordrhein-westfalen-investiert-kuenftig-nachhaltig-und;
Themen: Anlageentscheidung # ?, Rahmen der Beurteilung # ?, neue Anlagerichtlinien # ?, Rentabilität # ?, Aspekt der Nachhaltigkeit # ?, Anlageüberlegungen # ?, Ausschlußkriterien # ?, Risikorenditeprofil der Kapitalanlage # ?, rentables Anlagenmanagement # ?, ökologisches Gebiet # ?