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Tote Tiere sollten jedoch nicht angefasst werden.
Bei der Zubereitung von Geflügelfleisch sollten immer die Hygieneregeln beachtet werden.
So sollten Geflügelgerichte grundsätzlich durchgegart und rohes Geflügelfleisch getrennt von den übrigen Lebensmitteln gehandhabt werden.
Geflügelhalter in Nordrhein Westfalen werden seitens des Ministeriums über ihre Fachverbände informiert.
Ohnehin müssen sie sich an bestimmte Schutzmaßnahmen halten.

Datum: 2016-11-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-nrw-bisher-keine-hinweise-auf-gefluegelpest;
Themen: Geflügelhalter # ?, Geflügelpesterreger des Subtyps # ?, Sperrbezirke # ?, Subtyp # ?, Freilandhaltung # ?, erhöhte Wachsamkeit # ?, Beschränkungen # ?, Geflügelgerichte # ?, bisheriger Erkenntnisstand # ?, rohes Geflügelfleisch # ?