1. +++ (SEM)

Ihre Angehörigen müssen sich darauf verlassen können, dass die geliebten Menschen, die sie den Einrichtungen anvertraut haben, gut versorgt werden und ihnen zu keiner Zeit Leid zugefügt wird.
Den Vorwürfen muss daher intensiv durch die Staatsanwaltschaft nachgegangen und der Sachverhalt umfassend aufgeklärt werden.
Schwerwiegende Übergriffe und nicht genehmigte freiheitsentziehende Maßnahmen sind durch nichts zu rechtfertigen.
Gerade für den Personenkreis der Menschen mit Behinderung müssen die Einrichtungen eine qualitativ hochwertige und der individuellen Lage angepasste Betreuung bieten.
Es bedarf eines erfahrenen Fachpersonals, das besonnen und sensibel auf die Bewohnerinnen und Bewohner eingeht.

Datum: 2021-01-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wittekindshof-claudia-middendorf-verurteilt-mutmassliches-fehlverhalten-aufs;
Themen: mutmaßliches Fehlverhalten # ?, heilpädagogischer Intensivbereich # ?, diakonische Stiftung # ?, Vorwürfe # ?, Beauftragte der Landesregierung # ?, erfahrenes Fachpersonal # ?, schwerwiegende Übergriffe # ?, Patientinnen # ?, Beschuldigte # ?, Behinderung # ?