Treffer: 1 Antwortzeit: 1,33 s Suchanfrage: sehbehinderte Wählerinnenneue Suche
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Bei der Landtagswahl 2017 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben.
Das ermöglicht eine Stimmzettelschablone, die die Blinden- und Sehbehindertenverbände und -vereine in NRW kostenfrei verteilen.
"Blinde und sehbehinderteWählerinnen und Wähler können mit Hilfe der Schablone eigenständig ihren Stimmzettel ausfüllen", betonte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.
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Bei der Landtagswahl 2017 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben.