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Vor allem das bisher oft praktizierte abschnittsweise oder sogar flächendeckende sogenannte auf den Stock setzen, bei dem die Gehölze etwa 20 Zentimeter über dem Boden gekappt werden, um im Folgejahr neue Triebe zu bilden, führt zu einem meist unerfreulichem Erscheinungsbild.
Daher haben jetzt Experten aus dem Verkehrsministerium und dem Umweltministerium die entsprechenden Richtlinien überarbeitet.
Nach den aktualisierten Richtlinien wird das derzeit praktizierte abschnittsweise "auf den Stock setzen" der Gehölze entlang von Bundesfern- und Landesstraßen ab sofort durch eine selektive Durchforstung der Bestände ersetzt.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Verkehr Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Datum: 2014-03-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-vorgaben-fuer-die-gehoelzpflege-bundesfern-und-landesstrassen-nordrhein;
Themen: Bundesfernstraßen
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